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Kosten rund um Geburt doch steuerlich absetzbar

Ich sortiere gerade meine Papiere und siehe da, ich hab endlich gefunden, wo ich gelesen hatte, dass die Kosten rund um die Geburt von der Steuer abgesetzt werden können. Es stand in der Broschüre "Das Kind kann kommen - Geld und Recht für werdende Eltern" vom Norddeutschen Rundfunk. Genau steht hier folgendes:
"Die Kosten rund um die Geburt können von der Steuer abgesetzt werden - hier nur ein paar Beispiele: neue Bettwäsche, Brust- und Gummitücher, eine Ersatzmilchpumpe, Watte, Zellstoff, Kalkpräparate, Kosten für die Hebamme, ein kleines Trinkgeld für die Schwester im Krankenhaus, das Taxi vom Krankenhaus nach Hause, die Zusatzheizung für das Schlafzimmer oder auch Nachtzuschläge in der Apotheke - alles absetzbar. Das Finanzamt muss diese Kosten anerkennen und die Steuerersparnis kann schnell einige Hundert Mark ausmachen! (BFH BStBl 1964 III Seite 302; BFH 19.5.1961 VI 223/60, keine Anrechnung von Haushaltsersparnis: vgl. Erlaß des Finanzministeriums Niedersachsen vom 8.11.1968, SEite 2284 - 311)"
Ich hatte mir das damals übers Internet downgeloaded unter www.ndr2.de
& liebe Grüße
Katharina
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Re: Kosten rund um Geburt doch steuerlich absetzbar

Man kann ja auch die Fahrt zum Zahnarzt absetzen... Habe mir auch Quittungen für Säuglingspflegekurs und Partneranteil bei der Geburtsvorbereitung geben lassen, auch die Quittungen vom Parkhaus, da es dort keine gebührenfreien Parkplätze gibt. Das kann man alles absetzen.
Im Prinzip gehört dazu alles was die Krankenkassen nicht übernehmen. Zuzahlungen zu Rezepten, Brillen, Kontaktlinsen, Zahnbehandlungen, Pille..... Also überall brav Quittungen sammeln bzw. nach fragen, weil die nicht immer automatisch ausgegeben werde (ich denk dabei nur an die Rezeptgebühren)
LG Callina
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