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Ich weiß nicht weiter....

Hallo ihr Schnuckelchen,
also folgendes kurz zu meiner Situation. Bin arbeitslos und schwanger (ach was :-)..)und gehe in einer Woche in den Muschu (bin also 33W+1T). Ich werde dann offiziell umziehen, so daß mein Schatz und ich nicht mehr unter einem Dach leben (wir sind nicht verheiratet! werden aber wie verheiratete behandelt und würde deshalb kein Erziehungsgeld bekommen..deswegen ofizieller Umzug)und bei meiner Oma wohnen! So, nun wollte ich eigentlich, wie jede andere Mama, die bis zum Muschu gearbeitet hat, 3 Jahre zu Hause bleiben und Kindergeld (klar)sowie Erziehungsgeld (24 Monate lang)beziehen. Jetzt lese ich aber überall, daß Arbeitslose kein Anrecht auf Elternzeit haben. Heißt das, daß ich auch kein Anrecht auf Erziehungsgeld habe???
Muß ich mich denn nach dem Muschu wieder arbeitslos melden, obwohl ich ja wohl kaum arbeiten gehen kann mit dem Wurm? macht das das Arbeitsamt denn überhaupt?
Gelte ich dann als arbeitslos und nicht vermittelbar( denn ich habe niemanden, der auf das Kind aufpassen kann)?
Kann man denn nicht 2 (3) Jahre zu Hause bleiben und "nur" Mutter sein, wenn man vorher in keinem Arbeistverhältnis gestanden hat?
Ich meine, es ist schon doof genug gelaufen, daß ich kurz bevor ich wußte, daß Nachwuch kommt, arbeitslos geworden bin, aber jetzt verstehe ich garnix mehr?
Vielleicht ist (oder war) jemand auch schonmal in ähnlicher Situation und kann mir weiterhelfen.
Danke und lieben Gruß
Simone
Bisherige Antworten

Re: Ich weiß nicht weiter....

Hallo Simone,
also meine Situation während der 1.SS war etwas anders, aber ähnlich denke ich. Vielleicht wird es da genauso gehandhabt?!
Also ich hatte ein befristetes Arbeitsverhältnis. Dieses hat genau während des MuSchu vor der Geburt begonnen. Ich dachte dann...ok, arbeitslos melden. Aber nein, ich bekam zuerst mal MuSchu-Geld über die KK (KKH) und ging nach der Geburt normal in MuSchu und danach in 2 Jahre in Erziehungsurlaub. Das ganze war 1999 und kann ja jetzt anders sein und auch die Bundesländer scheinen das anders zu regeln. Ich wohne in Ld. Brandenburg. Übrigens haben ich auch die 2 Jahre EG bezogen, alles wie bei arbeitenden Mamas.
So, hoffe ich konnte helfen. LG, Rilana

Keine Panik

Erziehungsgeld hat nix mit Erziehungsurlaub zu tun.
Anspruch auf Erziehungsgeld hat jeder, der ein Kind ständig betreut und die Einkommengrenzen nicht überschreitet.
Das trifft ja bei Dir zu und Du hast Anspruch auf Erz.Geld in voller Höhe.
Wie das mit dem Anspruch auf Erz.Urlaub ist, weiss ich ja nicht. Aber selbst wenn Du dich weiterhin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst und selbst wenn Du plötzloch Job-Angebote bekommst, gibt es immer Mittel & Wege doch nicht zu arbeiten (weil man vielleicht schlampig und zu spät zum Vorstellungsgespräch erscheint und den Job nicht bekommt oder sooooo)
Mel.

Re: Ich weiß nicht weiter....

Hallo Simone!
schau doch einfach mal auf die seite von profamilia dort kannst du dich auch beraten lassen per email.ich war soeben auf dieser seite,oder du suchst die die adresse raus und ruft dort einfach mal an.mir geht es genauso wie dir aber meiner meinung nach kannst du auch erziehungsurlaub nehmen und mußt nicht dem arbeitsmarkt zu verfügund stehen nur bekommst du dann auch kein geld mehr vom arbeitsamt sonder nur EZ geld und Kindergeld,evt noch geld vom sozialamt was du beantragen mußt,aber da du ja ofiziell alleine bist wirst du es bekommen evt auch noch wohngeld.beantrage einfach alles was nur geht. also nicht den kopf hängen lasse. ein schönes wochenende noch .Jana

Kopt nicht hängen lassen Teil I

Hallo Simone, wie Mel schon geschrieben hat bezieht sich das Erziehungsgeld auf Deine Einkommenslage und die darf meines Wissens nicht mehr als ca. 32.000 DM betragen (auch wenn Du mit Deinem Partner zusammen weiter lebst). Was Dein Recht auf Erziehungsurlaub anbelangt kann ich mir nicht vorstellen, dass die Arbeitslosigkeit von diesem Recht entbindet. Vielleicht fragst Du am besten mal bei Pro Famila oder einer ähnlichen Stelle nach. Die können Dir sicher weiterhelfen. Leider beziehen sich alle Texte, die ich hier habe auf Arbeitnehmerinnen (doof).
Viel Glück, liebe Grüße und den Kopf nicht hängen lassen. Freu Die auf Deinen kleinen Wurm!

Kopt nicht hängen lassen Teil II

P.S. AOK Schnellinfo (das einzige was ich zu Deiner Situation finden konnte): "Entgeltersatzleistungen, wie bspw. Arbeitslosengeld, Arbeistlosenhilfe ... schließen den Anspruch auf Erziehungsgeld nicht generell aus. Dies ist nur dann so, wenn die Entgeltersatzleistung nach einem Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen aus einer Beschäftigung mit einer wöchtentlichen Arbeitszeit von mehr als 30 Stunden berechnet worden ist. (...)Ist einem Erziehungsgeldberechtigten nach der Geburt des Kindes aus einem Grund den er nicht zu vertreten hat, zulässig gekündigt worden und würde der Wegfall der Erziehungsgeldes für ihn eine unzumutbare Härte bedeuten, wird Erziehungsgeld auch neben dem Bezug einer Entgeltersatzleistung (etwa wie Arbeitslosengeld)gezahl."
Ich weiß nicht, ob Dir das was hilft, da Du vor der Geburt Deinen Job verloren hast, aber lass die Frage nach Erziehungsgeld udn Erziehungsurlaub nicht auf sich beruhen, sondern löchere alle Stellen, die eventuell etwas damit zu tun haben könnten. Krankenkassen, Bürgerämter, staatliches Gewerbeaufsichtsamt usw.
Ich drücke Dir die Daumen, dass Du positives erfährts.
Alles Liebe
Sabina

Re: Ich weiß nicht weiter....

Melde mich auch noch einmal über dieses Forum ;-)
Du hast das falsch verstanden: Du bekommst nur dann kein Erziehungsgeld, wenn Du beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet bist und Geld von denen beziehst !! Wenn Du "einfahc nur Mutter bist" bekommst Du selbstverständlich Erziehungsgeld und das dann auch die vollen 2 Jahren, wenn Du weiterhin keine Einnahmn hast und auch nicht mit deinem Freund (offiziell) zusammenlebst (falls er zu viel verdient).
Jetzt klar ?
LG Bronte

Re: Ich weiß nicht weiter....

Hallo Bronte,
ja, habe ich jetzt galueb ich verstanden. Mich hate es halt nur verwundert, daß überall steht, daß Arbeitslose kein Anspruch auf Elternzeit haben und sich mir die Frage stellt, wenn ich aber trotzdem Erziehungsgeld bekomme, wo liegt dann der Unterschied?
Gruß
Simone

Re: Ich weiß nicht weiter....

Ja, aber eben nur Arbeitslose, die auch Geld vom Arbeitsamt beziehen...also offiziell gemeldete Arbeitslose.
Ehrlich gesagt, sehe ich aber auch dies nicht so ganz ein..aber wer versteht schon die Logik von Gesetzen ;-)
Schaffst Du es denn Dich zu finanzieren, wenn Du "nur" Kindergeld, Kindesunterhalt und Erziehungsgeld bekommst ?
Wenn nicht, beantrage auf jeden fall Wohngeld, falls Du keine Sozialhilfe möchtest.
Viel Glück und noch eine schöne SS :-)
LG Bronte

wende dich doch an Profamilia

Hi,
laß dich doch bei Profamilia über alles eingehend beraten, die kennen sich am Besten mit sowas aus, bevor du dich mit Vermutungen verrückt machst und dir und deinem Baby schadest!
LG Maren 26.ssw
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