Suchen Menü

Gerade gelesen...

E R Z I E H U N G S G E L D U N D - U R L A U B
Sie müssen das Erziehungsgeld schriftlich beantragen. Zuständig dafür sind:
die Jugendämter in Berlin, Bremerhaven, Rheinland-Pfalz und Brandenburg. Der Senator für Familie und Soziales in Bremen; die Bezirksämter in Hamburg; die Landkreise bzw. die kreisfreien Städte in Niedersachsen, die Ämter für Versorgung und Soziales in Sachsen-Anhalt. Die Landeskreditbank in Baden-Württemberg. Die Versorgungsämter in Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und in Schleswig-Holstein. Die Ämter für Versorgung und Soziales in Sachsen und Thüringen.
Erziehungsurlaub können Mütter, Väter, Stief- und Adoptiveltern, unter bestimmten Voraussetzungen auch Großeltern und andere Verwandte des Kindes bis zu dessen drittem Geburtstag in Anspruch nehmen. Während dieser Zeit besteht Kündigungsschutz.
Der Erziehungsurlaub beginnt normalerweise nach Ablauf der Mutterschutzfrist. Beide Eltern können sich damit abwechseln, bis zu dreimal. Erziehungsurlaub steht aber immer nur einem von beiden zu.
Noch zwei wichtige Informationen zum Erziehungsurlaub:
Während des Erziehungsurlaubs ist Teilzeitarbeit bis zu 19 Wochenstunden möglich, ohne dass hierbei der Anspruch auf Erziehungsgeld erlischt.
Nach der Rückkehr aus dem Erziehungsurlaub besteht Anspruch auf eine gleich qualifizierte und bezahlte Stelle, nicht aber auf den alten Arbeitsplatz.
Lieber Gruß
Micha
Bisherige Antworten

Re: Gerade gelesen...

Hi Micha,
muß Dich kleider korrigieren, denn arbietszeit pro Woche ist seit 01.01. 2001 30 Stunden /Woche!
Sonst aber herzlichen Dank!
Sandy

Re: Gerade gelesen...

...und es können den Erziehungsurlaub jetzt auch beide Elternteile gemeinsam nehmen...
LG Doreen

Re: Gerade gelesen...

Hallo Micha,
anbei ein Link zum aktuellen Gesetzestext (gültig seit 2000), denn der Text von Dir ist etwas veraltet:
http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/index-erz.html
Gruß Silke

Re: Gerade gelesen...

Bei Beamten ist das leider anders. Da hat man vergessen das Gesetz anzugleichen. Beamte dürfen weiterhin nur 19,25 Std. arbeiten. Habe schon mit der Gewerkschaft und anderen Verbänden gesprochen. Die Änderung für die Beamten wurde tatsächlich vergessen. Das Erziehungsgeldgesetz findet in diesem Punkt keine Anwendung.
Meistgelesen auf 9monate.de
Diskussionsverlauf
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen