Ganz dringend... rechtliche Frage
habe eine ganz wichtige rechtliche Frage. Mein Arbeitgeber hat mich gerade ins Büro gerufen und hat mich gefragt, wie ich mir denn meine Zukunft vorstelle. Ich sagte, dass ich 3 Jahre Erziehungsurlaub nehmen wolle.
Er meinte, wie es denn aussehen würde, ob man nicht mal abklären könnte, wenn die (oder ich) vorher kündigen würden und ich dann noch eine Abfindung erhalten würde ob ich damit einverstanden wäre.
Denn so würde ich nicht 3 Jahre den Arbeitsplatz blockieren. Gleichzeitig sieht es bei uns z.Zt. nicht rosig aus, denn niemand weiss, wie lange unsere Firma noch bestehen bleibt (diverse Kaufübernahmen in den vergangenen Jahren).
Kann mir jemand einen Tip geben, ob ich das tun soll oder nicht ? Wenn ja, zu wann kann ich dann kündigen (oder in dem Fall einen Aufhebungsvertrag machen). Hat das Auswirkungen auf mein Erziehungsgeld.
Ich danke euch im voraus für eine schnelle Antwort.
Gruß
Nicole
Re: Ganz dringend... rechtliche Frage
das kommt ganz darauf an, ob Du in Deinem Job weiterarbeiten möchtest oder ob Du eh etwas anderes machen möchtest... Ich persönlich würde aus den Erfahrungen von Bekannten die die Abfindung genommen haben lernen, und es auf keinen Fall machen! So hast Du Anspruch auf einen Arbeitsplatz nach dem Erziehungsurlaub, wenn Du jetzt kündigst, musst Du Dir einen neuen Job suchen und das ist in vielen Berufen nicht gerade einfach nach einer dreijährigen Pause... Auswirkungen auf das Erziehungsgeld dürfte es nicht haben.
Aber das Dein Arbeitgeber an Dein Gewissen appeliert, Du würdest ja sonst einen Arbeitsplatz blockieren, dass finde ich ganz schön hart... Lass Dir das alles in Ruhe durch den Kopf gehen, wie das bei einer Übernahme der Firma durch jemand anderes Aussieht weiss ich nicht. Habt ihr einen Betriebsrat den Du fragen könntest?
Bitte nichst überstürzen,
liebe Grüsse
Alex
Re: Ganz dringend... rechtliche Frage
erst mal danke für Deine schnelle Antwort. Also ich hatte nicht vorgehabt nach den 3 Jahren in meinen derzeitigen Beruf wieder einzusteigen. Ich habe das also nur "sicherheitshalber" getan. Ich wollte nach 1/2 Jahr wieder arbeiten, dann aber nur abends, da ich ansonsten keine Möglichkeit habe meine Süße unterzubringen. Das ist bei dieser Fa. aber nicht möglich.
Einen Betriebsrat haben wir auch, nur ich muss ganz ehrlich gestehen, dass die sich auch nicht sonderlich auskennen. Ich weiss, dass bei einer Firmenübernahme, die Arbeitsverträge 1:1 übernommen werden müssen.
Hmmmm, mal sehen was ich mache.
Auf jeden Fall ganz dolle DANKE
Nicole
Re: Ganz dringend... rechtliche Frage
hmmm - das ist ja eine diffizile Sache.... grundsätzlich würde ich ja eher abraten von einer Kündigung, wobei bei dieser Entscheidung natürlich auch eine Rolle spielt, ob
a) Du nach den 3 Jahren denn überhaupt wieder einsteigen willst und
b) es der Firma wirklich so schlecht geht, dass Du besser mit einer Abfindung da stehst.....
Laut MuSchu-Gesetz kannst Du während der Schwangerschaft und während der Schutzfrist nach der Entbindung ohne Einhaltung einer Frist zum Ende der Schutzfrist (nach der Geburt) kündigen.
Soweit ich weiß, kann Dir die Firma gar nicht kündigen während Schutzfrist und Elternzeit...zumindest nicht ab dem Zeitpunkt, ab dem die Elternzeit von ihm "verlangt" wurde.
Ob eine Kündigung (bzw. die Abfindung) Auswirkungen auf das Erziehungsgeld hat, vermag ich allerdings nicht zu sagen....
Ciao,
die Connie
Re: Ganz dringend... rechtliche Frage
kündige bloß nicht. Du hast auch während des Erziehungsurlaubs etliche Rechte und kannst selbst dann jederzeit kündigen. Du selbst bist aber während des Erziehungsurlaubs unkündbar - selbst wenn Deine Firma zumacht, können Sie Dir nicht so einfach kündigen, spätestens dann kriegst Du nämlich eine Abfindung angeboten. Ich glaube auch, dass, Du dann auch keinen Anspruch auf Erziehungsgeld hättest, das müßtest Du aber nochmal genau nachlesen. Und ich meine auch, dass Du dann nicht mehr automatisch gesetzlich versichert bist.
& liebe Grüße
Katharina
Re: Ganz dringend... rechtliche Frage
Gruß
Katharina
Re: Ganz dringend... rechtliche Frage
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