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Frage zum Urlaubsanspruch

Hallo, noch ne andere Frage hätte ich da, ich habe jetzt noch 21 Tage Urlaub für dieses Jahr, mein ET ist der 20.12., meine Schutzfrist beginnt also ab dem 08.11.. Steht mir da jetzt schon noch mein ganzer Urlaub zu, oder??? Also, ich kann schon die 21 Tage vor der Schutzfrist nehmen, da werden mir keine Tage für Dez. oder so abgezogen???
Gruß,
Saskia
Bisherige Antworten

Re: Frage zum Urlaubsanspruch

hatte erst das selbe thema.
Dein urlaubsanspruch besteht für die ganze zeit, in der Du im mutterschutz bist.
das heißt, bis 8 wochen nach der entbindung.
Du hast also für dieses jahr den vollen anspruch.
lg monique

Re: Frage zum Urlaubsanspruch

Na, ist das mal klasse, dann muß ich ja nur noch 51 Tage "ranklotzen", is ja geil:-)))*freu*
Danke für deine Antwort!!!
lg,
Saskia

Re: Frage zum Urlaubsanspruch

Hallo!
Also Tage bekommst Du keine abgezogen, sondern noch welche dazu! Mein ET ist der 18.12., d.h. der Muschu ist ab 6.12. bis Ende oder einschließlich Februar. Und deswegen bekommst Du für Jan und für Febr. noch je 2,5 Tage Urlaub, wenn Du wie ich 30 Tage Urlaub hast!
So, ich hoffe das war eine freudige Nachricht für Dich!?
Viele Grüße und schönes Wochenende
Christine

Re: Frage zum Urlaubsanspruch

hi christine!
Dein muschu fängt aber am 6.11. an oder, nicht am 6.12.???
bist Du Dir sicher, daß man für die zeit muschu dann die tage auch bekommt?
das wäre ja toll, mein ET ist der 6.12., dann kann ich ja meinem chef auch noch vier tage aus dem kreuz leiern....

Re: Frage zum Urlaubsanspruch

Hi bux!
Ja stimmt, ich hatte mich vertan!
Mein Muschu fängt am 6.11. an.
Viel Spaß mit den zusätzlichen Tagen!
Christine

Re: Frage zum Urlaubsanspruch

Hallo,
stimmt, der UrlaubsA besteht auch weiter während des MuSchu!
Auch kannst Du Deinen UrlaubsA für 2002 schon im Jahr 2001 nehmen.
Allerdings ist es in meiner Firma so (ich habe MuSchu)bis 13.02., daß ich nur 2,5 Tage für den vollen Monat bekomme. Also nur für Januar 3 Tage (2,5 wird in dem Fall aufgerundet) und für Februar gar nichts!
Hoffe, Dir weitergeholfen zu haben.
Gruß, S.

Re: Frage zum Urlaubsanspruch

Hallo Saskia, den Urlaub für 2001 kannst Du voll in Anspruch nehmen. Ob Dir der Urlaub für die MuSchu-Zeit im Jahre 2002 aber schon 2001 gewährt wird, er Dir ausbezahlt wird oder Dir Dein Arbeitgeber diesen Urlaub gewährt, wenn Du nach MuSchu und ggf. Erziehungsurlaub wieder arbeitest, dass hängt von Deinem AG ab. Frag doch mal danach, er muss Dir den Urlaub für 2002 nämlich nicht im Voraus geben. Viel Glück Katja

Re: Frage zum Urlaubsanspruch

Hallo,
auch mein Entbindungstermin ist der 20.12.01. Ich hatte das selbe Problem und keiner konnte mir recht helfen. Also habe ich doch mal bei meinem AG in der Personalabteilung nach-
gefragt und die hat mir bestätigt was ich vermutet hatte:
Es steht Dir Dein Urlaub bis 8 Wochen nach Entbindung zu.
D. H. für mich. Ich erhalte meine 30 Tage Urlaub für dieses Jahr und noch 5 Tage für Januar und Februar 2002.
Ich hoffe das hilft Dir.
Viele Grüsse
Sandra
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