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Frage zum Ausfüllen der Mutterschutzbescheinigung

Hallöchen,
war eben beim Frauenarzt und habe dort die Bescheinigung für die Krankenkasse bekommen über meinen voraussichtlichen Entbindungstermin. Nun muss ich hinten ja noch einiges ausfüllen und unter anderem den Punkt: "Ich erkläre, dass mir Arbeitsentgelt (Urlaubsabgeltung) bis zum ..... zusteht." Was trage ich denn da für ein Datum ein? Habe noch zwei Urlaubstage über, die ich nach dem Mutterschutz in Anspruch nehmen werde. Trage ich da das Datum ein, wann der Mutterschutz endet und zusätzlich noch die beiden Urlaubstage? Ich kann doch nicht sagen, wann der Mutterschutz endet, weil ich doch noch gar nicht weiss, wann ich hunderprozentig nun entbinden werde?
Brauche mal dringend Euren Rat.
Danke!
Ulli (34. SSW)
Bisherige Antworten

Re: Frage zum Ausfüllen der Mutterschutzbescheinigung

Habe ich auch gerade ausgefüllt, aber nur mit Hilfe des netten Sachbearbeiters meiner KK... Arbeitsentgeld steht dir ja nur BIS zum Mutterschutz zu, danach ist es ja Mutterschutzgeld. Also trägst Du da den Tag vor Mutterschutzbeginn ein, falls dieser unterschiedlich von Deinem letzten Arbeitstag ist, sonst halt den letzten Arbeitstag.
LG, Alex

Re: Frage zum Ausfüllen der Mutterschutzbescheinigung

Oh, danke Alex für Deine Hilfe, da habe ich doch gleich noch eine Frage, was soll der letzte Punkt:
5. -kneine*-Ansprüche auf Leistungen der Familienmutterschaftshilfe auf der Versicherung eines anderen (z.B. Ehemann, Vater oder Mutter) bestehen.
Ich bin zwar verheiratet, habe aber noch meine eigene KK-Versicherung. Habe ich dann Ansprüche?
Gruss Ulli

Re: Frage zum Ausfüllen der Mutterschutzbescheinigung

Nein, dass heisst, falls ihr eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen hättet, die Dir jetzt Geld für die Mutterschaft geben würde, dann hättest Du diese Ansprüche... Ich wusste noch nicht einmal dass es solche Zusatzversorgungen gibt, vielleicht für Beamte oder so...
Dieses "keine" habe ich nicht durchgestrichen.
LG, Alex

Re: Frage zum Ausfüllen der Mutterschutzbescheinigung

Hi!
Sorry, mir steht der Antrag noch bevor, aber kapiert hab ichs nicht so recht, wenn ich also vor dem MuSchu noch 2 Tage Urlaub habe, dann trage ich meinen letzten Arbeitstag ein, ansonsten genau den Tag vor MuSchu?
Ist das richtig? Wieso denn das, es kann doch der KK voellig egal sein, ob mein letzter Arbeitstag ein Urlaubstag ist oder nicht...???
DANKE,
Lari

Re: Frage zum Ausfüllen der Mutterschutzbescheinigung

Hi Lari,
sollte so sein, aber sie fragen explizit nach dem letzten Tag an dem man gearbeitet hat und das Datum bis zu welchem einem Arbeitsentgeld zusteht...
Ist halt Bürokratie...
LG, Alex
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