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Frage zu Vaterschaft bei unverheirateten Paaren

Hallo,
ich habe eine Frage und hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann. Mein Freund und ich sind nicht verheiratet, unser gemeinsames Kind kommt Anfang Dezember. Nun habe ich in einem Buch über "Ehen ohne Trauschein" gelesen, dass man - damit der Vater trotzdem alle Rechte an dem Kind hat - beim Notar die Vaterschaft schriftlich beurkunden lassen kann. Der Notar, den wir heute angerufen haben, sagte aber, das sei ihm nicht bekannt und falls es eine Gesetzesgrundlage dafür gibt, kommt das offensichtlich absolut selten vor.
Beim Einwohnermeldeamt ist man angeblich auch nicht zuständig, beim Vormundschafts-Gericht auch nicht.... bleibt noch das Jugendamt.....
Kennt sich hier vielleicht jemand damit aus? Das artet langsam in eine Odysee aus.....;-)
Für Ratschläge wäre ich super-dankbar.
Liebe Grüße,
Connie (SSW 28)
Bisherige Antworten

Re: Frage zu Vaterschaft bei unverheirateten Paaren

Hallo Connie,
hierfür ist a. das Standesamt zuständig und b. das Jugendamt. Such dir einen aus :-)
Lieber Gruß
Micha

Re: Frage zu Vaterschaft bei unverheirateten Paaren

Genau :o) Meine Ma in Standesbeamte, & meint, es wäre z.B. sehr sinnvoll, die Vaterschaft vor der Geburt anzuerkennen, damit der neue Papa überhaupt die ihm zustehenden 2 Tage Sonderurlaub für sein Neugeborenes beantragen kann. Dazu braucht er nämlich die Geburtsurkunde. Du musst allerdings gemeinsam mit ihm hingehen, denn er darf die VAterschaft nur mit deinem Einverständnis anerkennen. Gruß, Joan

AN MICHA UND JOAN

..habe ich das nun richtig verstanden?
Der vater geht mit zum Standesamt und beim Anmelden des babys wird auch die Vaterschaft anerkannt (natürlich nicht das Sorgerecht, oder?)und er steht dann als papa in der Geburtsurkunde von dem Kind?
Muß er dann auch seine Geburtsurkunde mitbringen (muß ich als Mama ja machen, oder?).
*nochmalverzweifelntueandempapierkram*
Lieben gruß
Simone

Re: AN MICHA UND JOAN

Genau, der Papa muss mit dorthin und die Vaterschaft anerkennen. Mit der Geburtsurkunde weiß ich nicht genau, doch ist es sicherlich sinnvoll diese mitzubringen.
Lieber Gruß
Micha

Re: AN MICHA UND JOAN

Ich denke auch. Zumindest wenn er nicht in DER Stadt geboren ist, wo auch das Kind angemeldet wird. (Ansonsten könnten die direkt nachgucken). Lieber mitnehmen, würde ich sagen. Weiß ich aber auch nicht 100pro. Grüßcken, Joan

Re: Frage zu Vaterschaft bei unverheirateten Paaren

Hey - das ging ja schnell mit den Antworten. Vielen Dank für die Infos!:-)))
Ich kriege so langsam die Krise mit dem ganzen Verwaltungskram.... ;-)
Liebe Grüße, Connie

An Micha: Ist das bei gerade geschiedenen auch so?

Huhu,
mal auch dazu ne frage: Ich werde am 17.10 geschieden( dem himmel sei dank ;-) ) und kann mein freund dann trotzdem schon vorher die Vaterschaft anerkennen?? Ich blicke so langsam aber sicher auch nihct mehr durch :-(
Heike

An Heike ... und wenn Mel. nichts dagegen hat...

Huhu Heike :-)
ja, auch in einem solchen Falle kann der leibliche Papa bereits vorher die Vaterschaft anerkennen und dein Noch Ehemann die Vaterschaft abstreiten. Bei mir ist es das gleiche, nur mit dem Unterschied, dass meine Scheidung noch lange andauern wird *seufz*.
Diese Frage stellte ich auch schon einmal an Mel.. Und wenn sie nichts dagegen hat, sende ich dir gerne ihre ausführliche Antwort weiter :-)
Lieber Gruß
Micha

Re: An Heike ... und wenn Mel. nichts dagegen hat...

Das wäre toll,
meine Scheidung geht auch nur deswegen so schnell,weil mein bald Ex antrag auf Härtefallscheidung gestellt hat.Lebe nämlich auch erst seit Feb.getrennt.
Danke Heike

Re: Frage zu Vaterschaft bei unverheirateten Paaren

Zuständig ist Standesamt oder Jugendamt!
Mel. (31.SSW), die beim Standesamt arbeitet...ähem...beschäftigt ist, aber derzeit grade nicht arbeitet ;-)

Re: Frage zu Vaterschaft bei unverheirateten Paaren

hallo connie,
ich hab (bzw. hatte) auch das problemchen. ich bin dann beim jungendamt einen termin zur vaterschaftsanerkennung gemacht. dort wurde eben beurkundet, dass der kleine zu diesem papa gehört und das sorgerecht haben wir auch gleich mitgemacht. so stehen wir vor dem kleinen wie verheiratete da.
ach so, die urkunde und geburtsurkunde vom papa muss ich ins kh mitnehmen. (dort wird der kleine angemeldet!!)
vlg tine 37ssw

Re: ups habe dann mein ich und nicht bin dann o.t.

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