Suchen Menü

Frage zu Steuerklasse 2

Hallihallo,
habe mal eine Frage zur Lohnsteuerkarte. Unser Baby kommt voraussichtlich Anfang Dezember. Mein Freund und ich sind nicht verheiratet. Wir werden beide Elternzeit nehmen und im Rahmen der Elternzeit erst mal auf Teilzeitbasis (mein Freund 30 Std., ich 20 Std.) arbeiten. Nun kann ja ein Elternteil die Steuerklasse 2 nehmen ? gehe ich da recht in der Annahme, dass die günstiger ist und deshalb der Besserverdienende (in dem Fall eben mein Freund) diese nehmen sollte? Voraussetzung für die Steuerklasse 2 ist ja, dass man entweder den Kinderfreibetrag beantragt hat oder Kindergeld. Muss dann in dem Fall mein Freund das Kindergeld beantragen und nicht ich?
Fragen über Fragen ? aber vielleicht weiß ja jemand von Euch Bescheid!
Danke.
Liebe Grüße,
Connie (SSW 38)
Bisherige Antworten

Re: Frage zu Steuerklasse 2

Die Frage hat mich auch beschäftigt. Wir sind nicht verheiratet, mein Freund arbeitet voll, ich werde Erziehungszeit nehmen. Lt. Auskunft des EMA kann ich die StKl II auf meinen Freund übertragen. Das ist unabhängig vom Bezug des KiGeldes. Das geht aber nur noch, wenn das Kind in 2001 geboren wird. Ab 2002 gibt es StKl II nicht mehr, bzw. nur noch für früher geborene Kinder. Die StKl II wird ganz abgeschafft!!!??? Z.Zt. sind das ca. DM 200,00 im Monat, die sich unser netto erhöht. Also, gleich nach der Geburt zum EMA und Steuerkarte ändern lassen. Aber ob sich das lohnt wenn beide TZ arbeiten, weiss ich nicht. Aber ich glaube, ihr habt dann bis 2005 die StKl II sicher.
Wenn du mehr erfährst, lass es mich gerne wissen.
LG Angie 37.ssw

Re: Frage zu Steuerklasse 2

Hallo!
Also dieses Jahr kann nur noch die Lohnsteuerkarte auf Lohnsteuerklasse 2 geändert werden. Also das Kind muß vor dem 01.01.2002 geboren sein. Ansonsten fällt nächstes Jahr der Lohnsteuerklassenwechsel weg. Die Lohnsteuerklasse 2 fällt im Jahr 2005 komplett weg.
Außerdem steht ja dann noch ein halber Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte von deinem Freund und somit hat sich das auch mit der Voraussetzung erledigt (Voraussetzung ist vorhanden).
Uns hat dabei das Jugendamt und Finanzamt geholfen. Wende dich doch einfach dort noch einmal hin.
LG Doreen
Meistgelesen auf 9monate.de
Diskussionsverlauf
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen