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Frage zu Erziehungsgeldantrag

Hallo Mädels,
kurze Frage: Den Bezug von Mutterschaftsgeld muss ich im Erziehungsgeldantrag ja angeben - da hab ich auch so eine Bestätigung von der Krankenkasse bekommen. Muss ich auch angeben, dass und wieviel der Arbeitgeber zum Mutterschaftsgeld bezuschusst hat? Ich vermute, dass das dann im Antrag unter Punkt 6 "Dienst- und Anwärterbezüge" 8 Wochen nach der Entbindung gemeint ist oder?
Vielleicht kennt sich jemand von Euch aus und kann mir helfen? Das wäre super.
& liebe Grüße
Katharina
Bisherige Antworten

Re: Frage zu Erziehungsgeldantrag

Hallo,
Alles was im Brief bez. des Mutterschaftsgeld steht muß angegeben werden das sagen die Dir aber auch auf dem Amt....nimm am besten alles mit was du bekommenst.....kann man nie was verkehrt machen !das amt rechent normalerweise 2 Dm an von dem Mutterschaftsgeld pro tag...alles was drüber ist kannst du behalten!Jedenfalls wurde mir das gestern erklärt! Dienst und Anwärterbezüge ist doch wenn msn im öffentlcihen Dienst gearbeitet hat oder????
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