Suchen Menü

Für alle mit Firmenwagen:

Privatnutzung eines Firmenwagens ist - wenn diese nicht frei widerruflich vereinbart ist - auch während eines Beschäftigungsverbots gem. Mutterschutzgesetz sowie während der Schutzfristen vor und nach der Geburt (regelmäßig rd. 14 Wochen) weiterzugewähren. Das BAG begründet diese Gesetzesauslegung u.a. wie folgt: "Eine Arbeitnehmerin, die einen Firmenwagen ohne Einschränkung auch zu privaten Zwecken gebrauchen darf, wird in aller Regel kein eigenes Fahrzeug besitzen. Sie wird auf die Nutzung des Firmenfahrzeugs angewiesen sein. Hätte sie dieses für die Dauer der Schutzfristen zurückzugeben, gingen mit einer eventuell erforderlichen Ersatzbeschaffung unter Umständen nicht geringe Belastungen einher. Davor soll die Schwangere bzw. junge Mutter nach dem Zweck der gesetzlichen Regelung geschützt werden". Den Beteiligten bleibt nach dieser Entscheidung unbenommen, sich auf Rückgabe des Fahrzeugs zu einigen gegen Abgeltung des Privatnutzungsrechts in Geld. Denkbar ist auch, dass bei Vorliegen besonderer Umstände der Arbeitgeber ggf. das Fahrzeug herausverlangen kann gegen entsprechende Vergütung des Nutzungswerts.
Quelle: AGA Unternehmensverband 9/01.
Gruß Sabine
Meistgelesen auf 9monate.de
Diskussionsverlauf
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen