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Euer Urlaubsanspruch

So, jetzt hab ichs schwarz auf weiß: Für den Urlaubsanspruch sind die Mutterschutzzeiten mit anzurechnen. D.h. bekommt ihr Euer Baby auch Mitte November, habt ihr anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Ist doch schön zu wissen, oder.
Nachlesen und Ausdrucken könnt Ihr dies unter folgender Adresse: *www.arbeitsrecht.de/abisz/faq/mutterschutz.htm*
Alles Liebe, Eure Danie
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