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Erziehungszeit

Hallo Ihr Lieben
Habe mal eine Frage,ab wann die Erziehungszeit beginnt.
Mit dem Tag der Geburt oder nach den 8 Wochen Schutz?
Und hat jemand den Abgang des Schleimpropfs bemerkt?
Wenn ja wieviel Schleim war es?
Danke für eure Antworten.
Lucci 36 SSW
Bisherige Antworten

Re: Erziehungszeit

Die Erziehungszeit (seit dem 01/01/2001 = Elternzeit) beginnt erst nach dem Mutterschutz, also 8 Wochen nach der Entbindung (bei Mehrlingen und Frühgeburten 12 Wochen danach).
Liebe Grüße und viel Glück
Katja 41.SSW

stimmt das wirklich?

Da hab ich aber was ganz anderes gehoert:
Elternzeit beginnt mit dem Geburtstag, da ja der Vater ab diesem Tag Elternzeit nehmen kann.
Lari

Re: stimmt das wirklich?

Für den Vater stimmt das so, für die Mutter nicht, denn die befindet sich nach der Geburt ja noch für acht (oder mehr) Wochen in der Mutterschutzfrist. Die Elternzeit muß außerdem schriftlich beantragt werden.

Re: stimmt das wirklich?

Beantragen ist eigentlich der falsche Ausruck. Du musst dem Arbeitgeber nur formlos mitteilen, (Hiermit gebe ich bekannt, dass ich nach der Geburt meines Kindes die Elternzeit für xxx Jahr(e) in Anspruch nehme.
Voraussichtlicher Entbindungstermin ist der xx. xx. xxxx Als letzter Arbeitstag gilt der xx.xx.xxxx) dass Du für die und die Zeit die Elternzeit in Anspruch nimmst.
LG Katja_

Re: stimmt das wirklich?

Das heisst,ich muss das schon vor der Entbindung machen,ich dachte danach,da die Zeit sich doch nach dem Geburtstermin richtet.Kann doch sein,das ich später oder früher entbinde.

Re: stimmt das wirklich?

Du solltest das schon vor der Entbindung tun, damit dein Arbeitgeber sich darauf einstellen kann. Dabei ist es egal, ob der ET genau zutrifft oder nicht. Der Mutterschutz beginnt ja auch erst nach der Geburt und richtet sich nicht nach dem vorraussichtlichen ET. Wenn der ET sich nahc hinten verschiebt, erhältst Du halt länger Mutterschutz und der Beginn der Elternzeit verzögert sich dementsprechend. Entbindest Du früher (keine Frühgeburt!) hast du keinen Anspruch der vollen 6 Wochen Mutterschutz vor ET.
Falls Du noch Fragen hast meld Dich.
LG Katja_

Re: stimmt das wirklich?

Und wie ist das mit dem Geld von der Krankenkasse?
Ich habe den Betrag bis zu meinem ET (7.11)schon erhalten.Denke nähmlich,das der Kleine früher kommen wird.Wird das mit den Wochen danach dann verrechnet?
Danke für deine Ausdauer mit mir.

Re: stimmt das wirklich?

Das Geld von der Kasse wird verrechnet; würd mir aber darüber vorerst keine Sorgen machen. Mir sagte man auch unser "Fridolin" kommt früher und nun bin ich schon ET+5! Also abwarten.
Alles Gute Katja_

Re: Erziehungszeit

Hallöle!
Also zu ersterem habe ich jetzt mal diese schlaue Broschüre vom Ministerium aufgeschlagen. Für den Vater beginnt die Elternzeit, wenn er sie denn in Anspruch nimmt mit dem Tag der Geburt. Für die Mutter beginnt das Ganze nach dem Mutterschutz.
Zu letzterem kann ich nichts sagen, ich wäre nur dankbar, es würde sich in der Hinsicht demnächst was tun...
Liebe Grüße SilkeF (auch 36 SSW)

Re: Erziehungszeit

Also im Bundeserziehungsgeldgesetz steht §15 (2) ...Der Anspruch auf Erziehungszeit besteht bis zur Vollendung des 3.Lebensjahres des Kindes...
...und sie beginnt nach Ende der MuSchu-Frist.
Alles etwas verwirrend...
LG Doreen

Re: Erziehungszeit

Danke Euch allen erst mal,sehe also,das ich nicht alleine so unschlüssig bin.Am besten werde ich auch noch mal in der Firma nachfragen,wie diese das gerne möchten und handhaben.

Re: Erziehungszeit

Also emin Arbeitgeber hat zu mir gesagt, daß wenn ich ein Jahr Erziehungsurlaub haben will dann bis einen Tag vor dem Geburtstag meines Kindes einreichen muß. Irgendwas ist doch da faul.

Re: Erziehungszeit

Das ist auch oberfaul.
Tip: besorg Dir die Brschüre vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über Elternzeit. Musst Du normalerweise sogar selbstredend vom Arbeitgeber erhalten, wenn Du die Schwangerschaft bekannt gibst.
Aber es ist tatsächlich lt dieser Broschüre so, dass der Vater Elternzeit ab dem Tag der Geburt nehmen kann und die Mutter diese erst nach dem Mutterschutz angerechnet bekommt.
LG SilkeF

Re: Erziehungszeit

Habe jetzt mal mit einer Kollegin telefoniert,die voe kurzem entbunden hat.Diese hat di eElternzeit nach der Geburt beantragt.Mit Beginn nach dem Mutterschutz bis zu einen Tag vor dem 2 Geburtstag.So werde ich das dann auch handhaben.

Bekanntgabe beim Arbeitgeber

Die Fristen sind so:
Für den Vater, wenn er die Elternzeit direkt nach der Geburt nehmen will oder für die Mutter, wenn sie sie nach dem Mutterschutz nehmen will 6 Wochen, sonst 8 Wochen.
D.h. Du hast bis 2 Wochen NACH der Geburt Zeit.
Wenn Du mir Dein Bundesland sagst, kann ich Dir die TelefonNr. der zuständigen Behörde geben. Ruf da mal an, die sind sehr nett normalerweise.
Alles Gute SilkeF

Re: Erziehungszeit

Ich bin im öffentlichen Dienst und war grad vorgestern bei meiner Personal-Sachbearbeiterin.
Also, bei uns gilt(für die Mutter):
* Mutterschutz = Zeit bis 8 Wochen nach der Geburt
* ab dann = Elternzeit möglich
* Elternzeit = Arbeitsbefreiung bis Kind max. 3 Jahre alt ist
* beantragen: formlos ("Hiermit teile ich Ihnen mit bla bla..."), bis spätestens 2 Wochen NACH !!! der Geburt. Nicht vorher!
* Antrag: die 3 Jahre können gestückelt werden, d.h. bis zu 4x !!! verlängern!
Ich kann z.B. nach der Geburt sagen: erst mal 6 Monate.
Ein paar Wochen vor Ablauf melde ich mich und sage : ach, ich glaube, ich nehm noch mal ein Jahr, ist so schön hier zu hause...
Wieder kurz vor Ablauf: mmhh...... ok, ich häng noch mal 1 Jahr dran.... usw...
Ist vorteilhaft für den Arbeitnehmer, da man sich z.B. nicht so lange festlegen muß, wenn der Job des Partners wackelig ist. Außerdem kann es ja auch sein, daß der Mann z.B. einen Unfall hat und arbeitsunfähig wird. Dann steh ich auf einmal mit Kind aber ohne Gehalt da! (Ups!)
Wenn man dann nur kürzere Stücke Elternzeit beantragt hat, kann man schneller und problemlos in den Job zurück, da die eigene Stelle nicht ewig durch die Vertretung besetzt ist.
Doof ist das Gestückel natürlich für den Arbeitgeber und die Vertretung (aber das ist in dem Fall ausnahmsweise nicht mein Problem).
Ich werde auf jeden Fall nach der Geburt erst mal 1 Jahr beantragen, ist überschaubar für beide Seiten.
Danach sieht man weiter...
LG Anna

Re: Erziehungszeit

Normalerweise muss vom Arbeitgeber der "Antrag" auf Elternzeit spätestens 6 Wochen vor Beginn der Elternzeit (entspricht den 2 Wochen nach Entbindung, bei 8 Wochen Mutterschutz)angefordert werden. Der Fairness halber solltest Du aber dem AG vorher informieren...weil Mütter sind ja bekanntlich nicht allzu beliebt bei den AG.
Katja_
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