Erziehungszeit
Habe mal eine Frage,ab wann die Erziehungszeit beginnt.
Mit dem Tag der Geburt oder nach den 8 Wochen Schutz?
Und hat jemand den Abgang des Schleimpropfs bemerkt?
Wenn ja wieviel Schleim war es?
Danke für eure Antworten.
Lucci 36 SSW
Re: Erziehungszeit
Liebe Grüße und viel Glück
Katja 41.SSW
stimmt das wirklich?
Elternzeit beginnt mit dem Geburtstag, da ja der Vater ab diesem Tag Elternzeit nehmen kann.
Lari
Re: stimmt das wirklich?
Re: stimmt das wirklich?
Voraussichtlicher Entbindungstermin ist der xx. xx. xxxx Als letzter Arbeitstag gilt der xx.xx.xxxx) dass Du für die und die Zeit die Elternzeit in Anspruch nimmst.
LG Katja_
Re: stimmt das wirklich?
Re: stimmt das wirklich?
Falls Du noch Fragen hast meld Dich.
LG Katja_
Re: stimmt das wirklich?
Ich habe den Betrag bis zu meinem ET (7.11)schon erhalten.Denke nähmlich,das der Kleine früher kommen wird.Wird das mit den Wochen danach dann verrechnet?
Danke für deine Ausdauer mit mir.
Re: stimmt das wirklich?
Alles Gute Katja_
Re: Erziehungszeit
Also zu ersterem habe ich jetzt mal diese schlaue Broschüre vom Ministerium aufgeschlagen. Für den Vater beginnt die Elternzeit, wenn er sie denn in Anspruch nimmt mit dem Tag der Geburt. Für die Mutter beginnt das Ganze nach dem Mutterschutz.
Zu letzterem kann ich nichts sagen, ich wäre nur dankbar, es würde sich in der Hinsicht demnächst was tun...
Liebe Grüße SilkeF (auch 36 SSW)
Re: Erziehungszeit
...und sie beginnt nach Ende der MuSchu-Frist.
Alles etwas verwirrend...
LG Doreen
Re: Erziehungszeit
Re: Erziehungszeit
Re: Erziehungszeit
Tip: besorg Dir die Brschüre vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über Elternzeit. Musst Du normalerweise sogar selbstredend vom Arbeitgeber erhalten, wenn Du die Schwangerschaft bekannt gibst.
Aber es ist tatsächlich lt dieser Broschüre so, dass der Vater Elternzeit ab dem Tag der Geburt nehmen kann und die Mutter diese erst nach dem Mutterschutz angerechnet bekommt.
LG SilkeF
Re: Erziehungszeit
Bekanntgabe beim Arbeitgeber
Für den Vater, wenn er die Elternzeit direkt nach der Geburt nehmen will oder für die Mutter, wenn sie sie nach dem Mutterschutz nehmen will 6 Wochen, sonst 8 Wochen.
D.h. Du hast bis 2 Wochen NACH der Geburt Zeit.
Wenn Du mir Dein Bundesland sagst, kann ich Dir die TelefonNr. der zuständigen Behörde geben. Ruf da mal an, die sind sehr nett normalerweise.
Alles Gute SilkeF
Re: Erziehungszeit
Also, bei uns gilt(für die Mutter):
* Mutterschutz = Zeit bis 8 Wochen nach der Geburt
* ab dann = Elternzeit möglich
* Elternzeit = Arbeitsbefreiung bis Kind max. 3 Jahre alt ist
* beantragen: formlos ("Hiermit teile ich Ihnen mit bla bla..."), bis spätestens 2 Wochen NACH !!! der Geburt. Nicht vorher!
* Antrag: die 3 Jahre können gestückelt werden, d.h. bis zu 4x !!! verlängern!
Ich kann z.B. nach der Geburt sagen: erst mal 6 Monate.
Ein paar Wochen vor Ablauf melde ich mich und sage : ach, ich glaube, ich nehm noch mal ein Jahr, ist so schön hier zu hause...
Wieder kurz vor Ablauf: mmhh...... ok, ich häng noch mal 1 Jahr dran.... usw...
Ist vorteilhaft für den Arbeitnehmer, da man sich z.B. nicht so lange festlegen muß, wenn der Job des Partners wackelig ist. Außerdem kann es ja auch sein, daß der Mann z.B. einen Unfall hat und arbeitsunfähig wird. Dann steh ich auf einmal mit Kind aber ohne Gehalt da! (Ups!)
Wenn man dann nur kürzere Stücke Elternzeit beantragt hat, kann man schneller und problemlos in den Job zurück, da die eigene Stelle nicht ewig durch die Vertretung besetzt ist.
Doof ist das Gestückel natürlich für den Arbeitgeber und die Vertretung (aber das ist in dem Fall ausnahmsweise nicht mein Problem).
Ich werde auf jeden Fall nach der Geburt erst mal 1 Jahr beantragen, ist überschaubar für beide Seiten.
Danach sieht man weiter...
LG Anna
Re: Erziehungszeit
Katja_
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