Erziehungsurlaub
mal wieder ne Frage zum Erziehungsurlaub. Ab 15.11. gehe ich in Mutterschutz. Nach der Geburt hat man ja noch 8 Wochen Mutterschutzurlaub. Wenn ich also jetzt zum Arbeitgeber sage, dass ich nach einem Jahr wiederkomme, ab wann wird dann das Jahr gezählt. Ab der Geburt oder nach dem Mutterschutzurlaub. Hää? :(( Kennt sich jemand aus. Freue mich auf Eure Antwort. Loulou
Re: Erziehungsurlaub
Wenn Du also ein Jahr Erz.Urluab haben willst, kommst Du quasi 1 Jahr und 8 Wochen nach der Geburt zurück....da der Er.Urlaub ja erst nach dem Muschu beginnen kann.
Mel.
Hups
MagicMaggie
Re: Erziehungsurlaub
Mel hat recht, außerdem mußt Du erst bis 4 Wochen nach der Geburt dieses Deinem Arbeitgeber mitteilen, nicht vorher!!!
Ich würde diese Zeit abwarten, denn dann siehst Du, wie es mit Baby so ist (nicht, daß Du jetzt sagst, daß Du nach 1 Jahr wieder kommst und nach der Geburt wären Dir 3 Jahre lieber!!!!!!)
Das Jahr zählt ab genau 8 Wochen nach der Geburt, d.h., Mutterschutz basiert ja nur auf dem err. Termin nicht auf dem tatsächlichen!!!!
Alles Gute und LG Maren 32.ssw (und schonseit Aug99 im Erziehungsurlaub!!)
Re: Erziehungsurlaub
Mel.
Re: Erziehungsurlaub
Naaaa....ob das jemand weiss?
LG Angie 34.ssw
Re: Erziehungsurlaub
deinen erziehungsurlaub (neudeutsch elternzeit) kannst du in absprache mit deinem arbeitgeber ändern. ich hab meinen schon einmal verlängert. dein arbeitgeber kann es eigentlich nur ablehnen, wenn dringende betriebliche gründe vorliegen. das muß er dann wohl schriftlich tun. kommt halt auch darauf an welches verhältnis du zu deinem arbeitgeber hast.
wenn du 3 jahre beantragst und früher wieder arbeiten willst/mußt, bist du eben auf den guten willen deines arbeitgebers angewiesen. wenn er einen guten ersatz für dich hat und dich nicht mehr wieder sehen will dann mußt du auch im erziehungsurlaub bleiben.
ich hoffe das war alles so richtig (so hatte ich es zumindest mitbekommen als ich meinen erziehungsurlaub geändert hab)
gruß
angela
Re: Erziehungsurlaub
Mein AG muss doch die Vertretungskraft befristen und im Vertrag angeben, für wie lange die Vertretung läuft, oder? Auch wenn das Verhältnis noch so gut ist...wenn ich 2 Jahre anmelde und nach 1 Jahr schon wiederkommen will, hat er doch aber eine vertragliche Verpflichtung mit meiner Ersatzkraft auf 2 Jahre. Wenn das Verhältnis zum AG so gut ist, kann mir das doch auch nicht egal sein. So denke ich jedenfalls. Machbar ist sicherlich vieles. Aber was sieht das Gesetz vor???
*Nichtganzdurchblickgruss*
Angie
Re: Erziehungsurlaub
aus eigener erfahrung würde ich sagen, daß eine verlängerung meist einfacher geht als eine verkürzung. wenn die vertretungskraft gut ist und er sie nicht gleich präventiv auf 3 jahre eingestellt hat hat sie ja sicher nix dagegen, wenn sie noch ein weiteres jahr in der firma dranhängen kann. mit dem früher kommen seh ich eher ein problem, wenn wirklich eine vertretung eingestellt wurde. oft wird ja auch die arbeit innerbetrieblich umgeschichtet. die ersatzkraft kann er natürlich nicht rauswerfen nur weil du früher wieder kommen willst. vielleicht hat er aber für dich übergangsweise noch eine andere aufgabe und kann dich daher wieder früher gebrauchen.
das gesetz sieht (wenn ich das noch richtig weiß) vor, daß du eben KEIN RECHT darauf hast, den erziehungsurlaub zu ändern, sondern daß das nur in übereinstimmung mit dem arbeitgeber geht. ich denke im endeffekt ist es einfach davon abhängig, wie dein ag und du miteinander klar kommen, wie du schon geschrieben hast, machbar ist alles.
hoffegeholfenzuhabengruß
angela
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