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Erziehungsgeld ... die xte!

Hallöchen!
Folgendes "Problem": mein Kleiner soll noch dieses Jahr kommen. Also wird als Berechnungsgrundlage doch das Einkommen von mir und meinem Mann für dieses Jahr genommen, oder?
ABER: mein Mann hat einen neuen Jab (1000 DM weniger pro Monat) und ich werde erstmal gar nix mehr verdienen. Kriegen wir denn tatsächlich nur die ersten 6 Monate was, weil wir dieses Jahr besser verdient haben??? Oder steh ich auf der Leitung?
Danke für die Geduld ...
Liebe Grüße,
Peaseblossom
Bisherige Antworten

Re: Erziehungsgeld ... die xte!

Ich glaube es zaehlt der Zeitraum wo Du das Geld in Anspruch nimmst, also vielleicht auch naechstes Jahr. Wenn sich beim Einkommen etwas aendert wird das sowieso nochmal nachgeprueft, koennte ja auch sein er verdient ploetzlich das doppelte oder so.
LG, Lari

Re: Erziehungsgeld ... die xte!

Hallo,
also ich hab bei den Anträgen auch nicht so recht durch geblickt, und bin direkt zum Jugendamt bei uns hingedackelt, die wiederum sagten, daß mein Gehalt überhaupt keine Rolle spielt und nur mein Mann sein Gehalt des letzten Jahres bis Dato angeben muß.
LG Susi und Kim

Re: Erziehungsgeld ... die xte!

Da ich dieses Jahr ein Kind bekommen habe, kann ich mitreden *gg*
Also, Grundlage ist das Gehalt des laufenden (also diesen) Jahres....beide Gehälter, ebenso wird Mutterschaftsgeld mit angerechnet. Wenn beide arbeiten, kann man fast davon ausgehen, nur 6 Monate etwas zu bekommen...:o(
Regine

Re: Erziehungsgeld ... die xte!

kommt drauf an, gehst du wieder arbeiten (teilzeit) oder bleibst du mind. 1 jahr (erster antrag) zu hause?
wenn du zu hause bleibst, wird dein gehalt nicht weiter berücksichtigt. allerdings mutterschutzgeld zählt insoweit mit, als dass du in den 8 (12) Wochen nur bis zu 600,- bekommst. bsp. muschugeld 200,-dm, dann 400,-dm erzgeld.
wegen dem verdienst deines mannes, da würde ich den neuen arbeitsvertrag kopieren und mit abgeben. wenn du persönlich hingehst, darauf ansprechen, sonst ein begleitschreiben mitschicken.
viele grüße
katrin

Re: Erziehungsgeld ... die xte!

Hallo,
bei einer Gehaltsänderung von 10% (da bin ich mir nicht sicher) kann man eine Neuberechnung verlangen. Ich habe das so verstanden, dass ich zunächst mit dem Gehalt des laufenden Jahres beantrage und später eine Neuberechnung aufgrund der Teilzeitarbeit fordere...
Ich hoffe, dass ich ein bißchen helfen konnte.
Viele Grüße
Steffi

Re: Erziehungsgeld ... die xte!

...ich meine bei einer Änderung von 20% wird neu berechnet...
LG Doreen

...und hier der Link dazu...

http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/berz.html#1
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