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Einmaliges Entbindungsgeld von KK???

Hallo!
Eine Bekannte ist jetzt im 6 Monat schwanger und hat mich mal auf das einmalige Entbindungsgeld was man von der Krankenkasse bekommen soll angesprochen!
Sie will wissen wo und wie man es beantragt oder ob man da automatisch Bescheid bekommt.
Da ich davon aber LEIDER noch nichts gehört habe kann ich Ihr da leider nicht weiterhelfen!
Könnte ich das vielleicht auch nachträglich beantragen, weil ich es bis jetzt echt nicht´kannte!?
Könnt Ihr mich da ein wenig aufklären?
Das wäre echt lieb!
Vielen Dank im voraus!
Alles Liebe und Gute!
Kippi
Bisherige Antworten

Re: Einmaliges Entbindungsgeld von KK???

hallo!
soweit ich weiß, bekommen privatversicherte dieses geld. das waren mal 300dm oder so, weiß ich nicht mehr genau. warum fragt sdie net bei ihrer krankenkasse mal nach?
lg silke

Re: Einmaliges Entbindungsgeld von KK???

Hi,ich dachte, nur nicht berufstätige Mütter oder Studenten (wie ich!) bekommen das Geld. Und 300 DM wären echt schön gewesen, es waren nur 100 DM. Wenn ich jetzt dasselbe meine, muss man der KK eine geburtsturkunde und ein formloses Schreiben schicken, dann war es ganz schnell auf dem Konto.
Gruß
Heidi

Re: Einmaliges Entbindungsgeld von KK???

nee, das kann net sein.
mein vertag lief im mutterschutz aus und ich hab sowas auch nicht bekommen.
aber ich bin sicher, dass privatversicherte auch sowas kriegen, weil die kein muschugeld kriegen.
heidi, wie gehts dir? was macht dein baby inside? es ist doch bestimmt nicht mehr lange bis zur geburt, oder?
glg silke

Re: Einmaliges Entbindungsgeld von KK???

Huhu,
dann weiss ich auch nicht, was ich da bekommen habe, aber hauptsache ich habe was bekommen (und ich meine, es war doch Entbindungsgeld...!*g*)Wir sind auch nicht privat versichert, aber vielleicht bekommen das ja Studis und privat versicherte, who knows?!
Meinem Baby inside geht es gut, es ist viel aktiver im Bauch als Leonard und tramplet mir immer richtig schön auf der Blase rum, das kannte ich vorher gar nicht. Ansonsten schiebe ich auch schon eine Megakugel vor mir her, diesmal sieht man zumindest, dass ich schwanger bin (wenn der bauch letztens zu klein war, so ist er jetzt zu groß...hoffentlich ein gutes Zeichen!). Ab Montag bin ich auch schon in der 30.SSW, es geht also wirklich dem Ende entgegen.
Übrigens, Du hast docch dieses Stäbchen im Arm, oder nicht? Wie verträgst Du das denn? Und für wielange hält das? Kann man es sich notfalls vorher rausmachen lassen? Nächstes Jahr werde ich nciht schwanger werden, dafür werde ich sorgen! ;-)
Liebe Grüße,
Heidi

Re: Einmaliges Entbindungsgeld von KK???

na, lag wohl doch daran, dass du ein studi bist. ;-)
schön, dass es euch gut geht. war ja doch bestimmt stress, jetzt gleich wieder ss zu sein.
dieses stäbchen hab ich, ja. ich hab etwas zyklusprobleme, aber so langsam reguliert es sich. das soll 3 jahre halten und du kannst es jederzeit rausnehmen lassen. das ist wie die pille absetzen dann. eigentlich ne gute erfindung.0
lg silke, die sich etwas kurz fassen muss, weil finja die tastatur belagert :-)

Re: Einmaliges Entbindungsgeld von KK???

Hallo,
soviel ich weiss, bekommt man das einmalige Entbindungsgeld, wenn du bei der Krankenkasse nicht durch einen Arbeitgeber versichert bist... Also auch dann, wenn du kein Mutterschutz- oder Mutterschaftsgeld bekommst. Das gilt also für Studenten und für Privatversicherte... Ja, und leider sind das wirklich auch gerade mal 100 DM gewesen, nicht 300 oder so... ;o( Beantragt wird es mit der Geburtsurkunde und ´nem Antrag von der KK. Viele Grüße!
Annett

Re: Einmaliges Entbindungsgeld von KK???

will Annetts Antwort nur bestätigen - ich, als Studentin habe Entbindungsgeld bekommen - das kriegen nur Mütter, die KEINEN festen Job haben - also kein Geld vom Arbeitgeber kriegen, wenn sie in den Mutterschutz gehen. Das Entbindungsgeld gibt es erst, wenn Baby da ist. Die Geburtsurkunde muss man bei der Krankenkasse abgeben. Bei mir ging's ganz problemlos auch noch 3 Monate nach Entbindung. Und ja, es sind leider keine 300 Mäuse!
LG,
Lotte

Re: Einmaliges Entbindungsgeld von KK???

Mutterschaftsgeld, Entbindungsgeld und Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Während der Schutzfrist von sechs Wochen vor bzw. acht Wochen nach der Entbindung erhalten Frauen folgende Leistungen:
pflicht- und freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind (z.B. Arbeitnehmerinnen, Arbeitslose) Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse in Höhe von bis zu 13 EUR pro Tag und Arbeitgeberzuschuss in Höhe der Differenz zum durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelt bzw. für Arbeitslose Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes
pflicht- und freiwillig versicherte Mitglieder der GKV, die ohne Anspruch auf Krankengeld versichert sind (z.B. Studentinnen, Selbstständige) und die keine zusätzliche geringfügige Beschäftigung ausüben Entbindungsgeld in Höhe von einmalig 77 EUR durch die Krankenkasse
pflicht- und freiwillig versicherte Mitglieder der GKV, die ohne Anspruch auf Krankengeld versichert sind (z.B. Studentinnen) und die zusätzlich eine geringfügige Beschäftigung ausüben* in der Regel Mutterschaftsgeld aus der geringfügigen Beschäftigung durch die Krankenkasse, ansonsten Entbindungsgeld in Höhe von einmalig 77 EUR
in der GKV familienversicherte Frauen ohne geringfügige Beschäftigung (Hausfrauen) Entbindungsgeld in Höhe von einmalig 77 EUR durch die Krankenkasse
in der GKV familienversicherte Frauen mit geringfügiger Beschäftigung* Entbindungsgeld in Höh

Teil II

in der GKV familienversicherte Frauen mit geringfügiger Beschäftigung* Entbindungsgeld in Höhe von einmalig 77 EUR durch die Krankenkasse und ggf. Mutterschaftsgeld aus der geringfügigen Beschäftigung in Höhe von einmalig bis zu 210 EUR durch das Bundesversicherungsamt zulasten des Bundes
in der privaten Krankenversicherung versicherte oder nicht krankenversicherte Arbeitnehmerinnen Mutterschaftsgeld in Höhe von einmalig bis zu 210 EUR durch das Bundesversicherungsamt und Arbeitgeberzuschuss in Höhe der Differenz zwischen 13 EUR und dem durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelt
* wenn wegen der Mutterschutzfristen aus dem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis kein Arbeitsentgelt gezahlt wird
Frauen, deren Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft vom Arbeitgeber zulässig aufgelöst wird, erhalten ebenfalls Mutterschaftsgeld und gegebenenfalls Entbindungsgeld. Der Arbeitgeberzuschuss wird diesen Frauen von der Krankenkasse oder dem Bundesversicherungsamt gezahlt.
Alles klar?
LG
Jilli
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