Eingeschrenktes Beschäftignungsverbot - wer kennt sich aus???
ich habe ein dringende Frage zum Beschäftigungsverbot und werde aus dem MuschGs. nicht wirklich schlau.
Ich bin in der 17 SSW und habe eine ständig sitzende Tätigkeit am PC, habe aber die Möglichkeit auch umherzulaufen. So, nun bin ich seid fast zwei Wochen vom Orthopäden her krankgeschrieben, da ich eine Blockade im Beckengelenksbereich habe und diese natürlich nicht mit Spritzen behandelt werden darf, ich bekomme z.Zt. Krankengymnastik/Massagen. Leider scheint dies nicht anzuschlagen und mir wurde schon gesagt, daß es sich wohl auch gar nicht wesentlich verbessern wird, da das Kind ja eher immer mehr auf den Beckenbereich drückt.
So, nun habe ich natürlich die Panik, wieder volle 8 Std. im Büro zu hocken, auch wenn ich natürlich umherlaufen kann, sobald ich länger laufe tut es weh und wenn ich dann wieder sitze, dann tuts eben auch wieder weh. Teufelskreis, was tun??? Kann ich mir von meinem Orthopäden ein eingeschrenktes Beschäftignungsverbot mit max. 4 bzw.6 Std. Tätigkeit ausstellen lassen??? Oder muß das der FA machen??
Und wie sieht die geldliche Seite aus? Meine Krankenversicherung sagt, daß der AG im Falles eine Beschäftignungsverbotes weiterhin den vollen Lohn zahlen muß.
Fragen über Fragen, es wäre toll, wenn ihr mir helfen könntet, oder sowas vielleicht schonmal bekommen habt???
Ich danke für eure Antworten und wünsch uns allen noch eine schöne Schwnagerschaft:-)))
Viele Grüße,
Suse
Re: Eingeschrenktes Beschäftignungsverbot - wer kennt sich aus???
Ich habe vom Hausarzt ein Beschäftigungsverbot für die Altenpflege bekommen (heben,tragen, viel stehen und laufen).
Ich arbeite jetzt zwar noch die vollen Stunden, mache aber hauptsächlich arbeiten, bei denen ich sitzen kann. Wenn Dein Orthopäde Dir kein Verbot ausstellen kann, könnte er einen Bericht an den Hausarzt schicken, der es Dir bestimmt ausstellt. Frag einfach mal nach, die quälerei schadet eh´nur!
LG, Elke
Re: Eingeschrenktes Beschäftignungsverbot - wer kennt sich aus???
Liebe Grüße Doreen
Re: Eingeschrenktes Beschäftignungsverbot - wer kennt sich aus???
ich bin als OP Schwester und MTR beschäftigt. Laut § 4 Abs.2 Pkt 6 MUSchG und §5 Abs.1 Pkt.2 MuSchRiV
habe ich vom Gewerbeaufsichtsamt ein Beschäftigungsverbot erhalten bei voller Gehaltszahlung, da eine Beschäftigung ohne Gefährdung nicht mehr möglich ist. Den Lohn erhalte ich vom Arbeitgeber ,aber dieser bekommt das Gehalt in voller Höhe erstattet.
Eine schöne SS noch und alles Gute
Liebe Grüße Dani
Re: Eingeschrenktes Beschäftignungsverbot - wer kennt sich aus???
Ich wurde von meiner FA auch auf 4 Stunden runtergestuft, weil, ich einen zu hohen Blutdruck habe. Mein Arbeitgeber muß den vollen Lohnausgleich zahlen und meinen Urlaub bekomme ich auch kommplett. Noch eine schöne Schwangerschaft.
*maja*
Re: Eingeschrenktes Beschäftignungsverbot - wer kennt sich aus???
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