Dringende Frage zum Thema mehr Geld im MuSchu
es gibt doch den legalen Steuertrick, daß durch Lohnsteuerklassenwechsel 3 Monate vor Beginn des
MuSchu von Lst. 4/4 auf Lst. 3/5 das Mutterschaftsgeld (wird ja aus den letzten 3 Nettogehältern
berechnet) deutlich erhöht werden kann. Ich kenne diese Möglichkeit auch von
meinem Schwiegervater, der auf dem Finanzamt arbeitet. Jetzt habe ich mich in unserer
Gehaltsabrechnung erkundigt und dort haben sie mir gesagt, daß auch wenn ich die Lst.Klassen von 4/4 in
3/5 ändere, ich deswegen kein höheres Mutterschaftsgeld bekomme. Dies würde so im MuschuG stehen (habe ich nicht finden können!) und des weiteren gäbe es eine firmeninterne Verfahrensanweisung, die
eine Erhöhung des MuSchu Geldes durch Lst-Klassen Wechsel ausschließt. Dies kommt mir sehr spanisch
vor. Vielleicht kann mir jemand die Auskunft geben, ob man gesetzlich durch Lst.Klassen-Wechsel einen
Anspruch auf ein höheres MuSchu-Geld hat, oder ob dies vom "Goodwill" des Arbeitgebers abhängt.
Vielen Dank im voraus und alles Gute für die SS.
H.B.
Re: Dringende Frage zum Thema mehr Geld im MuSchu
ich habe das so gemacht, schon zweimal jetzt, dh nach 3/5 gewechselt und bekomme auch höheres Mutterschaftsgeld. Ich hab das auch schon mal hier im Forum vorgeschlagen und bin ziehmlich angemacht worden von wegen das sein nicht legal etc. Es ist wohl tatsächlich so, dass der Arbeitgeber sich nicht drauf einlassen muss, da gibt es sogar ein Gerichtsurteil von wegen Missbrauch. Im Mutterschutzgesetz steht das aber ganz sicher nicht. Wenn Deine Firma darauf achtet, hast Du wahrscheinlich Pech gehabt, aber ich dachte, Versuch macht klug, und es hat wieder funktioniert.
LG Babs
Re: Dringende Frage zum Thema mehr Geld im MuSchu
ich habe heute den ganzen tag nichts anderes gemacht, als mich mit dem muschugeld zu beschäftigen (bin in unserer firma angestellt und muss es mir deshalb selbst zahlen). und dabei habe ich auch gelesen, dass es urteile gibt, die genau dieses verbieten.
wenn deine firma da also auf zack ist, hast du meiner ansicht nach pech gehabt.
lg claudia
Re: Dringende Frage zum Thema mehr Geld im MuSchu
also ich hatte mich auch in Internet schlau gelesen und dort stand irgendwo auf einer Arbeitgeber-Info-Seite, daß wenn der Steuerklassenwechsel offensichtlich nur aus diesem Grund geschieht, der AG nicht verpflichtet ist, diesen anzuerkennen. Wenn du allerdings kurz vorher geheiratet hast und dann wechselst, kann dir keiner einen Strick draus drehen. Habe ich auch gemacht und mein AG hat es problemlos anerkannt. Sorry. Sieht nicht gut aus für dich.
Gruß Tink
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