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Darf man Resturlaub....

....zwischen Mutterschutz und Resturlaub nehmen?
Also ich bin jetzt bis zum 05.10. krankgeschrieben, am 06.10. (mein Hochzeitstag!) beginnt der Mutterschutz. Der wird ja bis 8 Wochen nach der tatsächlichen Geburt gehen, also wahrscheinlich bis irgendwann im Januar. Kann ich dann meine 6 Tage Resturlaub + die 2 Tage, die mir für Januar zustehen( ???Stehen die mir zu???), also 8 Tage diekt dann nehmen und dann den Erziehungsurlaub?
Vorteil wäre für mich: durchgängig nicht arbeiten zu müssen und trotzdem den ganzen Januar (oder fast den ganzen) noch Geld zu bekommen (Urlaub muss ja bezahlt werden...)
Mel.
Bisherige Antworten

Re: Darf man Resturlaub....

Hallo Mel., wann hast Du ET? Ich verstehe nicht, warum Du noch Urlaubsanspruch auf Januar hast????
NICOLE

Re: Darf man Resturlaub....

Et ist 17.11., aber Urlaub steht einem doch auch während des Mutterschutzes zu. Im Mutterschutz shet man doch im Beschäftigungsverhältnis und hat da auch Urlaubsansprüche auf 1/12 pro Monat. Bei 26 Urlaubstagen pro Jahr, müsten mir doch dann 2 Tage für Januar zustehen, oder sehe ich das falsch?
Mel. *verwirrtbin*

Re: Darf man Resturlaub....

Ja kannst Du. Resturlaub verfällt nicht und kann auch im Anschluß an den Mutterschutz genommen werden.
& liebe Grüße
Katharina

Re: Darf man Resturlaub....

Meine Perdonalabteilung meint nämlich das geht nicht. Ich müsse den Urlaub entweder VOR dem Mutterschutz nehmen (geht nicht, da ich krankgeschrieben bin) oder NACH dem Erziehungsurlaub, also wenn icg danach wieder arbeiten gehe.
Dass der Urlaub nicht verfällt, ist klar. Aber die Kombination:
Krankenschein - Mutterschutz - Resturlaub - Erziehungsurlaub ohne zwischendurch zu arbeiten ist das Problem.
Mel.

Re: Darf man Resturlaub....

Ich Im MuSchuGesetz steht:
Nimmt die Frau Elternzeit und konnte sie den ihr zuvor zustehenden Erholungsurlaub nicht oder nicht vollständig verbrauchen, so hat der Arbeitgeber den Resturlaub NACH der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren.
Also scheint das zu stimmen, was Deine Perso sagt.
& liebe Grüße
Katharina

Re: Darf man Resturlaub....

Steht denn auch irgendwo, dass man die Elternzeit DIREKT im Anschluss an den MuSchu nehmen muss?
Mel.

Re: Darf man Resturlaub....

Hallo Mel,
mußt Du nicht, Du kannst Deine Elterzeit irgendwann innerhalb der ersten drei Jahre beginnen lassen, enden tut er immer spätestens am 3. Geburtstag. Allerdings ändert sich die Antragsfrist, wenn er nicht im Anschluß an die Geburt/MuSchu genommen wird, auf 8 Wochen. Du kannst allerdings ohne weiteres Deinen Resturlaub zwischendurch nehmen. Für die Zeit steht Dir dann allerdings kein Erziehungsgeld zu. Und die Frage ist ja auch, ob Dein Kind zum ET kommt oder früher und ob Du geügend Urlaubstage zusammenbekommst.
Gruß Becky

Re: Darf man Resturlaub....

Also hier steht: Spätestens 6 Wochen vor ihrem Beginn muss die Elternzeit schriftlich vom Arbeitgeber verlangt werden, wenn sich die Elternzeit unmittelbar an die Geburt des Kindes (z.B. Elternzeit des Vaters) oder an die Mutterschutzfrist anschließen soll. Wollen die Eltern die Elternzeit erst zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch nehmen, müssen sie dies spätestens 8 Wochen vorher beim Arbeitgeber schriftlich anmelden.
Also ich verstehe das so, dass du Die Elternzeit nicht direkt im Anschluß nehmen musst, dann könntest Du ja theoretisch auch Deinen Urlaub dazwischenschieben.
& liebe Grüße
Katharina

Re: Darf man Resturlaub....

Boah ist das alles kompliziert. Ich glaub, ich lass das Kind erstmal da sein. Dann weiss ich den tatsächlichen ET und kann dann ausrechnen, wie das evtl. mit dem Urlaub hinkommt....Puh, werd vielleicht dann mal lieber meine Dame vom Personalrat zu Rate ziehen...
Mel.

Re: Darf man Resturlaub....

Hi Mel,
das kannst Du vergessen, außer wenn Du am Tag der Geburt in der Lage bist, gleich den Antrag zu stellen. Wie willst Du sonst die 8 Wochen einhalten. Am besten, Du machst das im Vorhinein klar, auch wenn Du die genauen Termine jetzt noch nicht wissen kannst. Ich würd mal ein Schreiben verfassen, wie Du Dir das vorstellst und mit allem drin, was Du jetzt schon weißt, zumindest mit der Abteilung reden.
Becky

Re: Darf man Resturlaub....

Meine Abteilung hat damit nix zu tun.
Ich arbeite bei einer Stadtverwaltung mit mehreren Tausend Mitarbeitern und muss das alles mit dem Personalamt klären. Und die Suse da ist ein bisschen panne im Hirn.
Ist das alles eine Kacke...ich will ich will und ich will den Urlaub aber vor dem Erziehungsurlaub!!! *trotzigbin*
Mel.

Re: Darf man Resturlaub....

Hallo Mel,
bei mir ist das so das ich eigentlich den Resturlaub von 15 Tagen vor dem Muschu nehmen wollte, aber wegen Urlaubsspeere in jetzt im September antrete. Das hab ich aber nur gemacht, weil ich im Moment keinen Bock auf den Mist hier habe und wir eh für 5 Tage nach Bayern fahren wollten. Ich könnte den Urlaub jedoch auch im Anschluß an die Muschufrist nehmen. Diese Frist rechnet sich immer nach dem ET ( egal wann er ist) dann kommen die 8 Wochen und wenn du möchtest dann dein Resturlaub. Danach kannst du deine Elternzeit nehmen. Die 2 Tage für Januar stehen dir dann jedoch nur zu wenn du noch im Beschäftigungsverhältnis stehst ( also entweder Muschu oder auch Urlaub).
Ich hoffe dir ein wenig geholfen zu haben.
Ach noch ein Tip: Beantrage erstmal nur für 1 Jahr deine Elternzeit, so muß dein AG dir auf jeden Fall den Posten den du jetzt inne hast freihalten. Falls du dann immer noch zu Hause bleiben möchtest, kannst du die Elternzeit jederzeit verlängern.
LG Fritzchen ( 28/29. SSW)

Re: Darf man Resturlaub....

Ha! Das ist genau das, was ich hören wollte!
Die Elternzeit beantrage ich jedoch wahrscheinlich von Anfang an für 3 Jahre. Will nicht unbedingt auf meinen jetzigen Posten zurück...muss das mal mit dem Personalrat absprechen...habe von der Qualifikation her Anspruch auf eine höherbewertete STelle, als die die ich jetzt inne habe.
Vielleicht habe ich nach dem Erz.Urlaub dann eine Möglichkeit eine dieser höher besoldeten Stellen zu bekommen. Mal sehen....
Mel.
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