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Brauch Eure Hilfe

Mutterschaftsgeld & Mutterschutz
Hallo,
könnt Ihr mir helfen.Ich blick hier nicht mehr durch.
Muß ich das Mutterschaftsgeld selber 6 Wochen vor dem errechneten ET anmelden oder geht das automatisch von der Krankenkasse aus.Bekomm ich Mutterschaftsgeld wenn ich Arbeitslos bin?Und geht man auch automatisch in den Mutterschutz oder muß der auch angemeldet werden?
Danke für jede Antwort.
LG Mandy (23+4 SSW)
Bisherige Antworten

Re: Brauch Eure Hilfe

Hallo Mandy,
frühestens 7 Wochen vor dem Entbindungstermin bekommst Du von Deinem FA eine Bescheinigung für die Krankenkasse, die Du dann ausfüllst und wegschickst. Deine Krankenkasse schickt dann Unterlagen zu Deinem Arbeitgeber, die er ausfüllen muß (Gehaltsbescheinigung usw.). Und dann bekommst Du das Geld für die ersten 6 Wochen vor ET. Nach der Geburt verlangt die Krankenkasse eine Kopie der Geburts-urkunde und dann bekommst Du das Geld für die nächsten 8 Wochen. Solltest Du arbeitslos sein, bekommst Du Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. Ich weiß aber nicht, wieviel das ist. Viele Grüße von Carina

Sorry....

hmmm...also ich bin arbeitslos und ich bekomme Mutterschaftsgeld in gleicher Höhe wie mein Arbeitslosengeld (gleicher Tagessatz)und nicht in Höhe des Krankengeldes....das darf auch garnicht weniger sein, da man auch als Arbeitslose nicht finanziell benachteiligt sein darf, nur weil man schwanger ist.
Gruß Simone

ALSO, DAS IST SO.......

auch wenn Du arbeitslos bist hast Du Anrecht auf Deinen Mutterschutzgeld. Du wirst cirka 7 Wochen vor dem Termin eine Bescheinigung von Deinem Fa bekommen, in dem der vorraussichtliche ET steht. Das ist so nen kleiner gelber Zettel und auf der Rückseite mußt Du Angaben machen zum Wohnort und Bankverbindung und so (ist nicht viel). Diesen zettel füllst Du brav aus und kopierst ihn 2mal. Das Original geht an die Krankenkasse und eine Kopie an das Arbeitsamt. Du bekommst dann vom AA einen Aufhebungsbescheid über Dein Arbeitslosengeld, das endet nämlich 6 Wochen vor dem ET. Von da an übernimmt die Krankenkasse die Zahlung des Mutterschutzgeldes. Das hat die gleiche Höhe wie Dein Arbeitslosengeld (die KK fragt beim AA nach wie hoch dein Al.-Geld gewesen ist!). Das Mutterschutzgeld bekommst Du bis 8 Wochen nach der Geburt. Die KK zahlt zuerst die Wochen vor der Geburt aus und wenn der Wurm dann da ist, mußt Du ne Geburtsurkunde hinschicken, damit die den genauen Geburtstermin wissen und das Baby auch gleich mitversichern können. Bei einer frühgeburt gibt es übrigens bis 12 Wochen nach der geburt geld. Hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen und wenn Du noch ne Frage hast, meld Dich einfach....bin glaube ich in ähnlicher Situation wie Du.
Lieben Gruß
Simone (noch 28 Tage und der Rest von heute)

Danke für Eure lieben Antworten

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