Bitte Hilfe (nur an Schweizerinnen)!!!!!
Ich habe da ein Problem: wie lange muss man eigentlich in der Schweiz arbeiten, wenn man schwanger ist?? In Deutschland ist das echt supertoll, 6 Wochen vor dem Geburtstermin. Aber in der Schweiz ist das leider nicht so geregelt. Kann mir vielleicht jemand helfen? Ansonsten will mein Chef, dass ich bis zum ET arbeiten werde!!!
Vielen Dank für Eure Hilfe
Liebe Grüsse, eine etwas verzeifelte Katja (25.SSW)
Re: Bitte Hilfe (nur an Schweizerinnen)!!!!!
bin zwar keine schweizerin, da ich jedoch dorthin ziehen werde beschäftigte ich mich ein wenig damit und kann dir einen Link geben. Unter anderem mit diesem Text:
>
www.dfi.admin.ch/d/themen/mutterschaft.htm
Lieber Gruß Micha
Re: Bitte Hilfe (nur an Schweizerinnen)!!!!!
aaaaallllso *tieflufthol*
Vom ET darfst Du 8 Wochen zu Hause bleiben, das kann aber auch auf 16 Wochen erweitert werden (je nach Kanton ... ruf mal beim Arbeitsamt an, die wissen das, oder wo Du die Zweite-Säule einbezahlst, die geben super Auskunft). Mi der Bezahlung sieht es so aus, dass sie etwa 6 Wochen zahlen, der Rest hängt sehr vom Goodwill der Firma ab.
Dann heisst's an die Arbeit zurück.
Ich werde auch bis ET arbeiten. Dann werde ich 16 Wochen zu Hause bleiben, ob bezahlt oder nicht. Ich kündige sowieso in dieser doofen Firma, sag aber noch nichts, sondern erst wenn ich dann daheim bin.
Re: aaaaallllso *tieflufthol*
Du MUSST nicht bis zum ET arbeiten, da Du während der ganzen Schwangerschaft gar nicht verpflichtet bist zu arbeiten (Art.35 Arbeitsgesetz). Denk aber daran, dass Tage, an denen Du nicht zur Arbeit kommst, weil Du keine Lust hast, von der o.g. Lohnfortzahlungsfrist abgezogen werden und Dir dann später fehlen. Wenn Du wegen Beschwerden zuhause bleibst, gehst Du zum Arzt und lässt Dir ein Zeugnis geben. Das läuft dann unter "krank". Ich selbst habe bei meiner Firma 9 Wochen bezahlt und werde 2 davon VOR dem ET nehmen und die restlichen 7 danach. Da Du während 8 Wochen nach der Geburt gar nicht arbeiten darfst, selbst wenn Du willst, (Achtung: wenn Dein "bezahltes" Pensum vorher aufgebraucht ist, bist Du dann nicht mehr die ganze Zeit bezahlt!!), fülle ich diese Zeit mit 2 Wochen Ferien auf, so dass ich noch ein bisschen länger was von meinem Knirps habe. Weitere Infos findest Du im Arbeitsgesetz Art. 35 und im OR Art. 336c, 329b.
Viele Grüsse,Kirke
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