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Bescheinigung über Mutterschaftsgekd

Hallo,
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Habe heute vom Gyn meine Bescheinigung über das Mutterschaftsgeld für die Krankenkasse bekommen.
Nun bin ich total verzweifelt, da ich nicht genau weiss, was ich auf der Rückseite bei der Erklärung ausfüllen, bzw wegstreichen soll.
Was heisst genau Arbeitsentgelt (Urlaubsabtretung)?Und welches Datum muss ich da reinschreiben, wenn ich am 26.11.2001 entbinde?
Ich verstehe auch nicht genau, was "Ansprüche auf Leistungen der Familienmutterschaftshilfe auf Grund der Versicherung eines anderen (z.B. Ehemann, Vater oder Mutter) bestehen" heisst? Hat das was mit einer Familienversicherung zu tun?
Vielen Dank im voraus für eine Antwort.
Grüsse,
Erika34SSW
Bisherige Antworten

Re: Bescheinigung über Mutterschaftsgekd

Also ich habe bei der sahe mit dem Arbeitsentgelt auf den ET noch die 8 Wochen gerechnet, denn bis dahin soll ich ja eigentlich weiterhin auf mein Nettoverdienst kommen. Ich denke mit Urlaubsabgeltung ist gemeint, wenn Du resturlaub nicht nehmen konntest und den Dir noch auszahlen läßt.
Und mit 5. ist bestimmt gemeint, wenn Du nicht selber versichert bist, sondern mitversichert bist. Aber wenn es da unklarheiten gibt, frag doch mal bei Deiner Krankenkasse nach oder vielleicht kann Dein Arbeitgeber Dir helfen. Bei mir kam da nichts in Frage.

Re: Bescheinigung über Mutterschaftsgekd

Hallo!
Ich arbeite bei einer Krankenkasse. Geh doch einfach bei Deiner vorbei, Dir wird sicher gerne geholfen. Außerdem kannste dort Broschüren mitnehmen und schon mal den Antrag auf Familienversicherung und Erziehungsgeld mitnehmen. Dann hast Du gleich viele Fliegen mit einer Klappe erschlagen. Und keine Bange, da hält Dich sicher keiner für "dumm". Wer immer dieses kleine gelbe Ding erfunden hat, war nicht ganz richtig.... ;-)))
Noch Fragen? Mail mir!!!
Tanja

Re: Bescheinigung über Mutterschaftsgekd

Nochmal ich:
Zur Info: So wie Souls gerechnet hat, stimmts nicht. Denn der Arbeitgeber kürzt das Nettogehalt um das Mutterschaftsgeld und auf dem Zettel wird nach dem ungekürzten Netto gefragt. Richtig wäre der letzte Tag vor Mutterschutz.
Wie gesagt, mail mir einfach
LG Tanja

Re: Bescheinigung über Mutterschaftsgekd

Hä?
Für den Termin steht doch nochmal das andere Datum da. Dann mußte man ja in beide zeilen das gleiche eintragen!

Re: Bescheinigung über Mutterschaftsgekd

Anspruch auf Arbeitsentgelt hast Du bis zum Tag VOR dem Mutterschutz, denn im Mutterschutz hast Du nur noch Anspruch auf Mutterschaftsgeld und die Arbeitgeberzulage.
Mel.

Re: Bescheinigung über Mutterschaftsgekd

Meine Krankenkasse hat sich bis jetzt nicht beschwert. haben sie sich das jetzt gedacht oder muß ich mich bei denen nochmal melden? Habe zur Zeit von der Krankenkasse die 25,00/pro Tag bis zum ET bekommen.

Re: Bescheinigung über Mutterschaftsgekd

Wenn das Geld so kommt wie es soll, denke ich mal dass die sich das schon gedacht haben. Wenn irgendetwas komisch läuft, würd ich mal anrufen...
Mel.

Re: Bescheinigung über Mutterschaftsgekd

Ich hab jetzt nicht gelesen was die anderen so geschrieben haben. Aber die Bezeichnungen können schon recht verwirrend sein :)
Arbeitsentgeld ist das Gehalt das du bekommst falls du arbeitest. Also der Nettolohn.
Wenn ich das noch richtig weiß ist das Datum der Entbindungstermin.
Ansprüche auf Leistungen... da mußt du ja ankreuzen solltest du bei jemand anderem mit familienversichert sein.
LG Callina

Hilfe!! Frage für ganz Doofe ...

Hallo Leute,
habe gerade eure Diskussion gelesen. Bei meiner letzen Vorsorge habe ich meinen FA um diese sogenannte Bescheinigung für den Mutterschutz für die Krankenkasse gebeten und habe dann einen kleinen gelben Zettel erhalten, in der Größe eines Rezeptes. Leider bin ich gar nicht auf die Idee gekommen, dass man dort vielleicht auf der Rückseite etwas eintragen muss. Habe den Wisch also direkt so zur Krankenkasse geschickt. Oder redet ihr vielleicht noch von einem anderen gelben Formular, dass ihr ausgefüllt habt? Bekomme ich das vielleicht erst noch von der KK zugeschickt?
LG Anja

Re: Hilfe!! Frage für ganz Doofe ...

Hi Anja,
auf der Rückseite waren einige Fragen, die Du bevor Du den Wisch zu KK schickst, hättest ausfüllen müssen. Unter anderem so etwas Wichtiges wie Deine Bankverbindung. Bei den anderen Fragen bin ich auch etwas ins Schwimmen geraten. Deine Krankenkasse wird sich aber sicherlich bei Dir melden. Sonst müsstest Du Dich spätestens dann bei denen melden, wenn Du kein Geld bekommst.
LG
Martina

Re: Hilfe!! Frage für ganz Doofe ...

Denke auch, daß die Krankenkasse sich bei dir melden wird. Vielleicht solltest du aber sicherheitshalber anrufen und nachfragen, auch ob die Bestätigung an den Arbeitgeber schon raus ist. Sonst bekommst du nämlich den Rest vom Arbeitgeber nicht... War bei mir so und man kann ganz schön ins trudeln kommen wenn die Bank nachfragt wieso kein ganzes Gehalt auf's Konto kam...
LG Callina
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