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Beschäftigungsverbot

Wer kennt sich im rechtlichen Bereich aus? Ich erhalte wegen Wehentätigkeit und Infektionsgefahr am Arbeitsplatz wahrscheinlich Beschäftigungsverbot.Was passiert dann eigentlich mit meinem noch ausstehenden Urlaub,den ich ja dann nicht mehr nehmen kann? Muß mein Arbeitgeber ihn mir dann auszahlen oder verfällt er einfach?
Bisherige Antworten

Re: Beschäftigungsverbot

Der bleibt bis du wieder das arbeiten anfängst. Überstunden und Urlaub verfallen nicht, bleiben stehen ;-)
Wünsche dir alles gut, viel Erholung und das es dir bald wieder besser geht!
Lu

Re: Beschäftigungsverbot

Das mit den Überstunden leuchtet mir ja auch ein aber meinst Du mein Urlaub bleibt mir die 2 Jahre,die ich zu Hause bleiben möchte erhalten? Woher weißt Du das? Kann man das irgendwo nachlesen,daß ich es auch meinem Arbeitgeber zeigen kann?

Re: Beschäftigungsverbot

Das kann man sicher irgendwo nachlesen, ich weiß leider nicht wo!
Es hat mir unsere Steuerberaterin gesagt!Weil ich genau die selbe Frage hatte, obwohl ich so wie es aussieht meinen Urlaub und Ü-Stunden vorher weg nehme.
Schau halt mal in der Startseite hier unter 'Suchen' nach, vielleicht findest du ja was!?
Lu

Du kannst den Urlaub doch auch nach dem MuSchu nehmen, dann bekommst Du noch länger Gehalt!!!!!!! o.T

Wiso noch länger?

ob ich jett mein Urlaub vor dem MuSchu nehme oder danach-der Zeitraum bleibt doch der selbe??
Oder bin ich jetzt mal wieder zu blond?? **gg**
Lu

Re: Wiso noch länger?

Hi Lu! Hm muss ich mal überlegen. Mal angenommen mein MuSchu (8 Wochen nach Geburt) fängt genau am 1. Oktober an, dann bekomme ich ja bis zum 31. November noch Gehalt. Dann nehme ich z.B Elternzeit. Hängst Du aber z.B. 3 Wochen Resturlaub an den MuSchu, "arbeitet" man ja rein theoretisch noch bis zum 23. Dez. Und da man ja im Urlaub auch Gehalt bekommt, muss der AG auch die 3 Wochen noch Gehalt zahlen. Oder liege ich da falsch???
Grübel
LG Melle

Re: Wiso noch länger?

Hm-ich glaube um zu rechnen ist mir viiiiiiiiel zu warm!
Nur wenn ich meinen Urlaub hinterher nehme, dann muss ích noch sooo lange mit Babybauch auf die Arbeit! So bin ich in 2-3Wochen fertig und kann daheim bleiben.
Also vielleicht hast du mit deiner Rechnung recht- kann ich jetzt echt nicht nachvollziehen **matschehirn**
Ich nehme auf jeden Fall meinen Urlaub vorher ;-)
Du?
Lu

Ich habe meinen Urlaub auc h schon verballert ;-)

Ich würde mir den Urlaub auch nicht für hinterher aufheben. Ich zähle ja jetzt schon die Tage, obwohl ich ja im Juni erst 3 Wochen Urlaub hatte. Aber hier ging es ja ums Beschäftigungsverbot und so.
Ich habe mir übrigens überlegt, man sollte ein Protestschreiben anfertigen: Der Muschu sollte schon so 8 oder 10 Wochen vor ET beginnen!!!
Meine Nachfolgerin ist schon da, und ich sitze mir hier nur noch den A... platt.
LG Melle

Ja, wenn nicht sogar noch eher! Mit Bauch ist es suuuper anstrengend! Meine kommt übrigens nächste Woche! o.T.

Re: Wiso noch länger?

Hallo Lu,
sicher bleibt der Zeitraum der gleiche. Nur ob der urlaub nicht verfällt wenn Du ihn erst nach dem Erziehungsurlaub nimmst dass weiß ich nicht.
Gruß sandra

Nee der verfällt nicht!

Re: Beschäftigungsverbot

Steht im MuSchuGesetz!

Re: Beschäftigungsverbot

Hallo,
normal bekommst Du eine Krankmeldung (wie ich auch, übrigens auch wegen Vorwehen) für sechs Wochenn. In diesen sechs Wochen bekommst Du Dein normales Gehalt weiter. Dann bekommst Du wieder eine Krankmeldung und diese schickst Du wie sonst auch an Die Krankenkasse und Deinen Chef. Die Krankenkasse meldet sich dann bei Dir und sagt, dass die sechs Wochen überschritten sind und Du Dir Deinen Zahlschein für das Krankengeld abholen kannst 70-80% Deines Gehaltes. Dein Chef muss soweit ich informiert bin Dir den Urlaub in dem Sinne genehmigen, dass Du ihn vor den Mutterschutz setzt. Das hat den Vorteil, dass Du während deines "Urlaubes" wieder Dein normales Gehalt bekommst.
Gruß Sandra

Du kannst unter www.arbeitsrecht.de versuchen was zu finden.

Re: Beschäftigungsverbot

Sorry, drücke heute nur falsche Knöpfe. Der Link war mal wieder nicht lesbar. Er lautet arbeitsrecht.

Re: Sorry, drücke heute nur falsche Knöpfe. Der Link war mal wieder nicht lesbar. Er lautet arbeitsrecht.

Vielen Dank,ich versuche es mal.

Re: Beschäftigungsverbot

Hallo!
Ich habe auch seit Mai ein Beschäftigungsverbot und habe meinen gesamten jahresurlaub noch. Ich habe mit meinem Chef vereinbart, daß ich ich den Urlaub ausgezahlt bekomme. Er meinte, wenn ich wirklich die 3 Jahre daheim bin, wie ich vorhabe, da hätte ich ja in dem Jahr wo ich wieder anfange zu arbeiten 60 Tage Urlaub und das könnte kein Arbeitgeber heutzutage mehr geben. Mir ist das mit dem ausgezahlten Urlaub ganz recht, so ist dann gleich ein bißchen mehr Geld für unseren Kleinen da. Und das Geld kann man ja gebrauchen. ;-)
LG Doreen
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