Beschäftigungsverbot
Re: Beschäftigungsverbot
Wünsche dir alles gut, viel Erholung und das es dir bald wieder besser geht!
Lu
Re: Beschäftigungsverbot
Re: Beschäftigungsverbot
Es hat mir unsere Steuerberaterin gesagt!Weil ich genau die selbe Frage hatte, obwohl ich so wie es aussieht meinen Urlaub und Ü-Stunden vorher weg nehme.
Schau halt mal in der Startseite hier unter 'Suchen' nach, vielleicht findest du ja was!?
Lu
Du kannst den Urlaub doch auch nach dem MuSchu nehmen, dann bekommst Du noch länger Gehalt!!!!!!! o.T
Wiso noch länger?
Oder bin ich jetzt mal wieder zu blond?? **gg**
Lu
Re: Wiso noch länger?
Grübel
LG Melle
Re: Wiso noch länger?
Nur wenn ich meinen Urlaub hinterher nehme, dann muss ích noch sooo lange mit Babybauch auf die Arbeit! So bin ich in 2-3Wochen fertig und kann daheim bleiben.
Also vielleicht hast du mit deiner Rechnung recht- kann ich jetzt echt nicht nachvollziehen **matschehirn**
Ich nehme auf jeden Fall meinen Urlaub vorher ;-)
Du?
Lu
Ich habe meinen Urlaub auc h schon verballert ;-)
Ich habe mir übrigens überlegt, man sollte ein Protestschreiben anfertigen: Der Muschu sollte schon so 8 oder 10 Wochen vor ET beginnen!!!
Meine Nachfolgerin ist schon da, und ich sitze mir hier nur noch den A... platt.
LG Melle
Ja, wenn nicht sogar noch eher! Mit Bauch ist es suuuper anstrengend! Meine kommt übrigens nächste Woche! o.T.
Re: Wiso noch länger?
sicher bleibt der Zeitraum der gleiche. Nur ob der urlaub nicht verfällt wenn Du ihn erst nach dem Erziehungsurlaub nimmst dass weiß ich nicht.
Gruß sandra
Nee der verfällt nicht!
Re: Beschäftigungsverbot
Re: Beschäftigungsverbot
normal bekommst Du eine Krankmeldung (wie ich auch, übrigens auch wegen Vorwehen) für sechs Wochenn. In diesen sechs Wochen bekommst Du Dein normales Gehalt weiter. Dann bekommst Du wieder eine Krankmeldung und diese schickst Du wie sonst auch an Die Krankenkasse und Deinen Chef. Die Krankenkasse meldet sich dann bei Dir und sagt, dass die sechs Wochen überschritten sind und Du Dir Deinen Zahlschein für das Krankengeld abholen kannst 70-80% Deines Gehaltes. Dein Chef muss soweit ich informiert bin Dir den Urlaub in dem Sinne genehmigen, dass Du ihn vor den Mutterschutz setzt. Das hat den Vorteil, dass Du während deines "Urlaubes" wieder Dein normales Gehalt bekommst.
Gruß Sandra
Du kannst unter www.arbeitsrecht.de versuchen was zu finden.
Re: Beschäftigungsverbot
Sorry, drücke heute nur falsche Knöpfe. Der Link war mal wieder nicht lesbar. Er lautet arbeitsrecht.
Re: Sorry, drücke heute nur falsche Knöpfe. Der Link war mal wieder nicht lesbar. Er lautet arbeitsrecht.
Re: Beschäftigungsverbot
Ich habe auch seit Mai ein Beschäftigungsverbot und habe meinen gesamten jahresurlaub noch. Ich habe mit meinem Chef vereinbart, daß ich ich den Urlaub ausgezahlt bekomme. Er meinte, wenn ich wirklich die 3 Jahre daheim bin, wie ich vorhabe, da hätte ich ja in dem Jahr wo ich wieder anfange zu arbeiten 60 Tage Urlaub und das könnte kein Arbeitgeber heutzutage mehr geben. Mir ist das mit dem ausgezahlten Urlaub ganz recht, so ist dann gleich ein bißchen mehr Geld für unseren Kleinen da. Und das Geld kann man ja gebrauchen. ;-)
LG Doreen
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