Beschäftigungsverbot - wer kennt sich aus?
mein Arzt hat mir heute statt einer Krankmeldung ein Beschäftigungsverbot erteilt (war mein Wunsch, wegen Lohnfortzahlung). Allerdings kannte er sich nicht sonderlich gut damit aus und ich auch nicht direkt.
1. Er hat mir ein Attest ausgestellt in dem steht das bis zum Eintritt des Mutterschutzes ein Beschäftigungsverbot gilt.
Genügt das so?
2. Habe ich bei der Krankenkasse angerufen und gefragt ob die auch dieses Beschäftigungsverbot brauchen. Die haben mir gesagt ich soll es ganz schnell schicken und der medizinische Dienst würde das dann überprüfen ob das o.k. ist.
Stimmt das? Man liest immer nur das der AG dies anfechten kann, aber die KK?
3. Wo kann ich mich hin wenden, wer kann mir Auskunft erteilen?
4. Wie war das bei Euch?
Danke Sandra
Re: Beschäftigungsverbot - wer kennt sich aus?
so genau kenn ich mich da auch nicht aus. Ich frage mich allerdings nur: Warum hat der Arzt Dich nicht krank geschrieben bis zum Muschu, dann bekommst Du doch auch Lohnfortzahlung?!Und: Warum kennt der sich nicht aus, wenn er doch ein Beschäftigungsverbot ausstellen kann (weiß er etwa selber nicht, was er tut?)? Wenn selbst die KK nicht Bescheid weiß, dann gibt es soetwas vielleicht gar nicht?
Warte mal ab, was die KK sagt, wenn die nicht bewilligen, dann laß Dich doch krankschreiben.LG Tony
Re: Beschäftigungsverbot - wer kennt sich aus?
ich war bereits 5 Wochen und 3 Tage krankgeschrieben, d. h. mit einer weiteren Krankmeldung würde ich ab der 6. Woche nur noch Krankengeld ( 60 % vom Lohn ) kriegen. Bei einem Beschäftigungsverbot gibt es volle Lohnfortzahlung lt. Mutterschutzgesetz und das ist ne Menge Kohle, zumal sich das auch auf das Mutterschaftsgeld auswirkt. Mein Arzt hat das wohl selbst noch nicht sooo oft ausgestellt, aber er sagt halt auch a) ist es berechtigt (lt. MuSCHG, wenn Gefahr für das Leben von Mutter und Kind besteht, z. B. vorzeitige Wehen - ist bei mir der FAll) und b) möchte er auch nicht das ich finanzelle Einbußen habe.
LG Sandra
Oh, sorry, wußte ich nicht, dann viel Glück!!
Re: Beschäftigungsverbot - wer kennt sich aus?
Willkommen im Club.
1.Ja das "Attest" vom Arzt reicht.
2.
Die KK hat mit dem Beschäftigungsverbot gar nichts zu schaffen, die werden froh sein , daß sie kein Krankengeld zahlen müssen.Das original Attest mußt Du Deinem Arbeitgeber vorlegen (Ich habe es per Einschreiben geschickt)Zieh Dir vorher eine Kopie, das kann nie schaden, sollte deine KK aus irgend einem kryptischen Grund den Fetzrn sehen wollen...
3.Dein Arbeitgeber ist verpflichtet dir Lohn weiter zu zahlen und zwar in Höhe der Summe, die Du die letzten 3 Monate bekommen hast (vor der ersten Krankmeldung).Bekommst Du unterschiedliche Monatsgehälter , z.B. wegen Nachtschicht oder Wochenendarbeit muß er Dir den Durschnittslohn der letzten drei Monate zahlen.Du hast weiterhin Anspruch auf Urlaubs und Weihnachtsgeld, so fern diese als fester Bestand Deines Lohnes im Arb.-Vertrag verankert sind.Diese Regelung kannst Du oder dein Arbeitgeber im Mutterschutzgesetz nachlesen.Sollte er zicken, hilft nur der Gang zu einem Anwalt für Arbeitsrecht und da hat er schon verloren.Ich maile es Dir auch gerne das Muschutzgesetz wenn Du willst.
So und nun keine Sorge, so arbeitsrechtlich abgesichert wie in der SS wirst Du nie wieder sein.
Wenn Du noch fragen hast, bitte...
LG Nana*
Re: Beschäftigungsverbot - wer kennt sich aus?
danke für Deine Antwort. Trotzdem macht mich stutzig das die KK sagt sie will den Wisch haben u. dem medizinischen Dienst vorlegen, ob das bewilligt wird. Ich dachte auch die wären froh wenn sie kein Krankengeld zahlen müssen. Schon merkwürdig. Oder ist es vielleicht so das die das Krankengeld zahlen und der AG nur den Rest, aber dann könnt es denen auch egal sein.
Bei dem Attest dachte ich, müsste näher definiert sein warum das Beschäftigungsverbot ausgesprochen wurde und es müsste auf einen Paragraphen Bezug genommen werden?
Du meinst also das reicht so ?
Danke
Sandra
Hatte auch Beschäftigungsverbot!
BESCHÄFTIGUNGSVERBOT
Krankheitsbedingte Beeinträchtigungen liegen nicht mehr vor. Die Arbeitsfähigkeit beginnt am ......, jedoch wird vorsorglich ein Beschäftigungsvebrot ab ..... (gleiches Datum wie beginnt am) ausgesprochen, da eine Weiterbeschäftigung gesundheitliche Beeinträchtigungen der Schwangeren mit sich bringen würden.
(dann folgt die BEGRÜNDUNG!!!!).
Hoffe, ich konnte Dir hiermit helfen, kannst mich auch gerne selbst anmailen!
Re: stimmt!..
auf einen Paragraphen sollte in dem Attest schon Bezug genommen werden ...Bitte Deinen Arzt doch das neu zu formulieren...Detailangaben über Deine Gesundheit braucht er allerdings nicht zu machen ,darf er sogar nicht machen er unterliegt der Schweigepflicht...
Definitiv zahlt bei Beschäftigungsverbot nur der Arbeitgeber.
Reiche erstmal ein, wenn der Arbeitgeber zickt, läßt Du dir das ganze mit Bezug auf Muschu-paragraphen neu austellen...
Mit dem Attest vom Arzt bist du schon mal abgesichert.
LG Nana*
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