Behördengänge nach ET und einige Fragen!
Nun wollte ich von euch mal wissen, was außer den persönlichen Sachen so in die Kliniktasche gehört und welche Behördengänge man nach der Entbindung erledigen muss. Danke für eure Antworten.
Zudem hab ich mal eine Frage: Habt ihr auch abends oft so einen harten BAuch, dass es total weh tut? Kann mich dann gar nicht bewegen.
Eure Katti (33.SSW)
Re: Behördengänge nach ET und einige Fragen!
Behördengänge gibt es wohl keine, außer die Klinik meldet Euer Würmchen nicht an und Ihr müßt das alleine machen. Erziehungsgeld und Kindergeld usw. kann man schon vorher beantragen und die Geburtsurkunde nachreichen.
Dein Stammbuch solltest Du also nicht vergessen (wegen Anmelden am Standesamt).
Ich packe zusätzlich zum persönlichen Quark noch den Fotoapperat und Filme ein. Traubenzucker als erlaubtest Doping und ein bißchen Musik. Dicke Socken sind auch nicht schlecht. Ich komme mir dann nicht so "nackt" vor, wenn ich was an den Füßen habe...
Yupp, das mit dem harten Bauch kenne ich. Der Arzt sagte, daß ist normal. Übungswehen oder so und ich solle mehr Magnesium nehmen...
Alles Liebe
Suse (auch 33. SSW)
Re: Behördengänge nach ET und einige Fragen!
*ooops* wie kommt's, daß es früher losgehen kann? Ist Deine Kleine schon so groß? Hast Du Beschwerden? In die Kliniktasche packe ich: 3-4 Nachthemden / Pyjamas, 4-5 Paar ABS-Socken, meine Birkenstocks, 6 alte große Unterhosen, 2 Still-BHs, meinen Bademantel, 2 Shirts, 1 Strickjacke, meine Umstandshose, Kosmetikzeugs, Fön, Handtücher, Baby-Kleidung für den Heimweg... Ach so, Mutterpaß, Versichertenkarte der KK und den Einweisungsschein des FAs sollte natürlich auch noch mit! Gepackt habe ich noch nichts, zur Not muß mein Schatz eben nochmal was mitbringen, falls ich was vergessen habe ;o) Nach der Geburt müssen folgende Behördengänge erledigt werden: Anmeldung des Kindes beim Standesamt (zur Ausstelung der Geburtsurkunde), dies muß innerhalb von 5 Werktagen nach der Geburt erfolgen. Bei Ehepaaren kann das auch der Vater machen, wie es sonst aussieht, weiß ich leider nicht. Mitbringen muß man dazu das Familienstammbuch, ggf. die Heiratsurkunde, Geburtsbescheinigung des Babys. Dann sollte das Kind auf die Steuerkarte(n) eingetragen werden, das macht das Einwohnermeldeamt. Hierzu braucht man die Geburtsurkunde des Babys. Erziehungsgeld sollte bis spätestens 6 Monate nach der Geburt beantragt werden (da nur rückwirkend für 6 Monate gezahlt wird), dies macht das städt. Versorgungsamt. Du brauchst dazu die Geburts- bzw. Abstammungsurkunde des Babys mit Elternangabe (vom Standesamt), Erklärung zum Einkommen und Verdienstbescheinigung, Bescheinigung über den Bezug...
Re: Behördengänge nach ET und einige Fragen!
Daß der Bauch schon mal so richtig wehtut, habe ich auch ab und an, nachts ist es am Schlimmsten. Dann tut jede Bewegung weh :o( Hast Du mal Deinen FA darauf angesprochen? Ich war gestern bei meinem FA und der meinte, es seien Wachstumsschmerzen, die ich mit Magnesium behandeln solle. Vielleicht ist das ja ein Tip für Dich - falls es nicht besser wird, würde ich das kontrollieren lassen. Alles Gute + liebe Grüße, Meike (32. SSW)
Danke für eure Antworten
Re: Außerdem...
LG
Tanja
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