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was neues zum MuSchu

Hallöchen,
nun melde ich mich auch mal wieder zu Wort.
Ich habe gerade gelesen, daß das neue MuSchu Gesetz seit
20.Juni in Kraft ist. Das heißt, egal wann das Kind zur Welt kommt, wir haben auf jeden Fall 14 Wochen frei.
Das war für mich ziemlich wichtig, da ich weiß, daß unser Kleiner früher per Kaiserschnitt geholt wird.
Ihm geht es übrigens gut. Mein Mann und ich haben uns auch wieder beruhigt, und hoffen, daß der Kleine so stark ist, wie wir.
Schönes Wochenende Euch allen
Gruß Antje
Bisherige Antworten

Re: was neues zum MuSchu

Hallo Antje,
vielen Dank für die Info !
Ist doch beruhigend :-)
Auch Dir ein schönes Wochenende und einen lieben Gruß, klara7

Ist das wirklich wahr?

Hallo Antje,
ich hatte von dieser geplanten Regelung mal vor Wochen in der Zeitung gelesen - hätte aber nicht gedacht, dass dies schon für uns gelten könnte.
Das heißt doch "übersetzt", dass unabhängig vom "echten" Geburtsdatum unserer Zwerge der errechnete Entbindungstermin als Maßstab genommen wird und wir halt (egal, was kommt) 6 Wochen davor und 8 Wochen danach nicht nur "frei" haben sondern auch das Gehalt gezahlt bekommen, oder?
Liebe Grüße,
Sylvia (36. SSW)

Re: Ist das wirklich wahr?

Hallo Sylvia,
nein, ich denke, es ist genau andersherum. Der tatsächliche Geburtstermin wird endlich zum Maßstab auch bei den vorm ET geborenen Kindern, und deren Mütter nicht mehr benachteiligt gegenüber den Müttern, deren Kinder nach dem ET kamen und die dadurch über einen längeren Zeitraum ihr Gehalt weiter bekamen, weil die Differenztage dazwischen auch bezahlt wurden, während sie bei den anderen einfach flachfielen ;-(
Ja, Du hast Recht: Du bekommst jetzt, unabhängig vom rein rechnerischen ET (= errechneter Termin), 6 Wo. vor und 8 Wo. nach dem tatsächlichen Geburtstag des Kindes Dein Gehalt, aufgespalten in Mutterschaftsgeld von der KK und Zuschuß zum Mutterschaftsgeld vom AG.
Ist doch fein :-))
LG und schönes WE, klara7

Das ist wirklich klasse! o.T.

Da blieb dem Gesetzgeber wohl nichts anderes übrig

die deutsche Regelung, nach der Tage "unter den Tisch fallen" konnten, wenn das Kind etwas früher kam, ohne ein Frühchen zu sein, widersprach nämlich einer bindenden EU-Richtlinie, die 14 Wochen Mutterschutz als Minimum zwingend vorschreibt. Mit einer Klage hätte man als Betroffene wohl spätestens vor dem EuGH Erfolg gehabt.
Natürlich habe ich mir 1999 als Wolfgang vier Tage vor Termin kam, auch nicht die Mühe gemacht, wegen dieser 4 Tage Nettogehalt zu klagen...
Ike
35.SSW

Kein Stichtag angegeben???

Das die Regelung kommen würd war ja schon länger klar, nur wann war die große Frage. Wenn es jetzt also am 20.06. in Kraft getreten ist um so besser.
Bleibt die Frage, ob es evtl. einen Stichtag gibt für derzeit schwangere der das verbindlich regelt. Sprich also z.B. gilt ab 01.07. oder gilt für Schwangere ab rückwirkend zum 01.06. oder sowas. Mh, werd ich wohl mal unsere PersAbt nerven müssen. Bin ja mal gespannt, so wie ich die kenne wissen die wahrscheinlich noch nicht mal das es eine entsprechnende Gesetztesänderung gibt *gg*
Gruß
Tina + Jana inside

Re: Kein Stichtag angegeben???

Hallo Tina,
hier ein Auszug:
Berechtigt sind alle Mütter, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens (20.06.2002) noch in der Schutzfrist befinden und nicht schon an den Arbeitsplatz zurückgekehrt sind oder die Elternzeit wahrnehmen.
Du findest das Gesetz als pdf unter bmfsfj, dann unter Gesetze.
LG Simone 33. SSW

Sauber!

Hi Simone,
danke für die prompte Antwort. Bin ja mal gespannt was meine PersAbt dazu sagt (den fällt immer irgendetwas ein um etwas nicht oder nur bedingt zu genehmigen).
Also, werd ich doch nächste Woche gleich mal nachfragen, da ich eh grad hin muss.
Gruß
Tina + Jana inside
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