urlaubsanspruch die xxte...
sorry... aber ich muss deswegen auch noch mal nerven und ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. also, anspruch habe ich bis 8 wochen nach et- soweit klar. et ist bei mir der 11.09, also habe ich anspruch bis zum 06.11.. lt. personalbüro stehen mir 25,5 tage urlaub (30 tage "normal", also 2,5 tag pro monat) zu. nun hab ich aber schon im forum gelesen, dass der anspruch von 2,5 tagen auch pro angefangenen monat gilt.
ist das ein goodwill der firma oder ist das irgendwo schriftlich niedergelegt? das personalbüro von uns weiss von nix und sieht es auch nicht ein *grummel
gruss + danke schon mal vorab
bille
Re: urlaubsanspruch die xxte...
also mir hat man es umgekehrt erklärt! Es wird von meinem vollen Jahresurlaub (bei Dir 30 Tage) die vollen Monate abgezogen (bei Dir ein Monat-Dez), die ich vorraussichtlich Elternzeit habe, bzw. die ich wieder arbeiten kommen kann! So herum macht es auch Sinn, da ich ja noch Urlaub gebrauchen kann, falls ich nach dem Mutterschutz doch wieder arbeiten will.
Was schrieftliches habe ich auch noch nie gesehen, aber solange es hinhaut...
LG
Saskia
es gibt irgendwo was Schriftliches....
Christine
Re: es gibt irgendwo was Schriftliches....
Danke im Voraus
Angela
Re: es gibt irgendwo was Schriftliches....
Gruss
Saskia
Re: urlaubsanspruch die xxte...
mein ET ist der 23.7., d.h. ich habe Anspruch bis 23.9.
Bei 30 Tagen Urlaub macht das 9 x 2,5 Tage = 22,5.
1. rundet meine Firma auf = 23 Tage
2. nehmen die ab dem 1. gleich den ganzen Monat, is doch nett, oder?
Das der kompl. Monat genommen wird wurde mir als goodwill gesagt, ist also nicht verpflichtend.
Liebe Grüße von Heike
Die Urlaubsregelung steht im...
(1) Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer für das Urlaubsjahr aus dem Arbeitsverhältnis zusteht, für jeden vollen Kalendermonat, für den der Arbeitnehmer Elternzeit nimmt, um ein Zwölftel kürzen. Satz 1 gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer während der Elternzeit bei seinem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet.
(2) Hat der Arbeitnehmer den ihm zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, so hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren.
(3) Endet das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit oder setzt der Arbeitnehmer im Anschluss an die Elternzeit das Arbeitsverhältnis nicht fort, so hat der Arbeitgeber den noch nicht gewährten Urlaub abzugelten.
(4) Hat der Arbeitnehmer vor dem Beginn der Elternzeit mehr Urlaub erhalten, als ihm nach Absatz 1 zusteht, so kann der Arbeitgeber den Urlaub, der dem Arbeitnehmer nach dem Ende der Elternzeit zusteht, um die zuviel gewährten Urlaubstage kürzen.
Bitte schön!
LG,
Christine
Re: Die Urlaubsregelung steht im...
also, wenn ich das jetzt richtig geschnallt habe, kürzen die mir also den dezember (weil ich da ja erziehungsurlaub bzw. elternzeit habe)
also dann 27,5 tag - oder?? der angebrochene november is egal, oder???
daaanke
bille
Re: Die Urlaubsregelung steht im...
Bitte schööööööön.
Christine
Ab TATSÄCHLICHEM ET
beachtet bitte, dass die Elternzeit ja 8 Wochen nach dem tatsächlichen ET beginnt. Das ist eine weitere Schwierigkeit bei der Geschichte. Aber die AG gehen scheinbar immer vom errechneten aus - wie können sie sonst auch...?
Liebe Grüße,
Marion
Re: Die Urlaubsregelung steht im...
danke für das nachschlagen, ich habe mich nämlich bis jetzt darum gedrückt, das in der firma zu klären. allerdings ist ja nicht genau gesagt, dass immer aufgerundet wird, also 27,5 = 28 Tage Urlaub (ist bei mir genau, was da wohl auch rauskommen müßte bei muschutzende ca. 15.11.).
ich werde das thema jetzt nächste woche angehen und bin mal gespannt, wer dazu was weiß. obwohl wir ja keine kleine firma sind, stellen die sich da immer ziemlich dumm an. haben mir auch nie die 8 ? für die ss-bescheinigung überwiesen :-(
LG gonschi
p.s. kommst du auch am 13.?
Fragt mal Euren Betriebsrat!!
LG an alle und frohes Schaffen in den letzten Wochen!
Catrin
Re: Fragt mal Euren Betriebsrat!!
DAS Thema habe ich sehr lange bei uns durchgesprochen. Es scheint, als gäbe es hier eine Rechtslücke (das müsste man mit einem Rechtsanwalt klären!), denn der Manteltarifvertrag regelt NICHT speziell den Fall von Schwangeren, aber dürfte sie eigentlich auch nicht ausschließen. Und eigentlich gilt immer das "günstigere", aber der Manteltarifvertrag ist kein Gesetz. Ich hab es bei mir nicht durchbekommen, hab ich aber immer noch nicht wirklich geschnallt...
Liebe Grüße,
Marion
Nachtrag: GENOMMENER Elternurlaub
Mich würd ja echt mal interessieren, ob jemand das erreicht, ich hab's nicht geschafft, wollt mir den Rechtsanwalt sparen...
Liebe Grüße,
Marion
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