recht auf teilzeit - wer kennt sich aus?
ab september will ich wieder halbtags arbeiten. meine alte stelle ist leider unbefristet besetzt *grummel, nun ist die frage, ob mir meine firma in der elternzeit was anbieten muss oder ob dieses recht auf teilzeit nur nach der elternzeit besteht?? weiss das jemand? und wie ist das mit dem gehalt - bekomme ich meine alte gehaltsgruppe wieder oder muss ich was anderes akzeptieren???
schon mal herzlichen dank für eure antworten.
lg
bille
Re: recht auf teilzeit - wer kennt sich aus?
du hast auch in der EZ ein Recht auf TZ (bis 30 h), das ist sogar "staerker" als das normale. Fuer den Anspruch gelten die Vorraussetzungen, dass mehr als 15 AN dort arbeiten, du laenger als 6 Monate dort ununterbrochen gearbeitet hast, du willst mindestens 3 Monate zwischen 15 und 30 Stunden arbeiten, es sprechen keine DRINGENDEN betrieblichen Gruende dagegen und du hast es 8 Wochen vor Beginn beantragt. Der AG muss innerhalb von 4 Wochen mit schriftlicher Begruendung ablehnen.
Achso ich lese gerade im Bundesgelderziehungsgesetz, wenn du vorher in TZ gearbeitet hast, hast du auch das Recht, dies genauso in der EZ zu tun (wenn die Stundenanzahl stimmt). Ich wuerde mal vermuten, dass du dann auch das selbe Gehalt bekommen musst, das weiss ich aber nicht.
Du kannst auch bei einem anderen AG arbeiten mit Zustimmung deines AG, er kann das wiederum nur aus dringendem betrieblichem Grund ablehnen.
Falls du noch Erziehungsgeld bekommst, Vorsicht, dein Einkommen muss gemeldet werden und fliesst dann in die Berechnung ein. Es sei denn, du hast so einen pauschal versteuerten Minijob.
LG
Berit
Re: recht auf teilzeit - wer kennt sich aus?
das Recht auf Teilzeit ist gummiweich - da es nur besteht, wenn keine betreiblichen Gründe dagegen sprechen. Dabei macht es letztlich keinen Unterschied ob in oder nach der Elternzeit. Ich arbeite Teilzeit, habe das aber schon in der SS mit meinen Arbeitgeber abgestimmt. Wie das nach der Elternzeit aussehen wird: da werden die Karten neu gemischt...
Wegen Gehalt: meines Wissens nach hast Du Anspruch auf Dein Gehalt, nicht aber auf Deinen alten Arbeitsplatz.
Viele Grüße
Katrin
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