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o.T.: sind hier Beamtenehefrauen die tz arbeiten??

Hallo Leute, ich stehe kurz vor der Verzweiflung, habe schon das halbe Internet durchforstet und hoffe, dass hier vielleicht jemand einen Tipp hat.
Mein Mann ist Beamter (Lehrer), ich war bis April in Erziehungsurlaub und über ihn beihilfeversichert. Seit Mai arbeite ich wieder teilzeit und verdiene ca. 1.000 EUR im Monat. Bis zur Grenze von 18.000 EUR jährlich bleibt mein Beihilfeanspruch weiter bestehen. So weit - so gut. Jetzt sagt aber mein Arbeitgeber und der Steuerberater, dass ich sozialversicherungspflichtige Angestellte sei und somit auch Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung abzuführen sind. Ich bin aber der Meinung, dass ich aufgrund der Beihilfe-Regelung von der GKV befreit bin - nur leider kann mir das keiner bestätigen. So werde ich ja praktisch bestraft, denn ich zahle im Prinzip doppelt - für die Beihilfe (den privaten Teil) und für die gesetzliche.
Ui, ist ein bisschen durcheinander, aber vielleicht ist hier ja jemand in der gleichen Situation oder weiss einen Tipp. Vielen Dank im voraus und liebe Grüße
Bine
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Re: o.T.: sind hier Beamtenehefrauen die tz arbeiten??

Hallo!
Urgs, ich glaub, ich hatte mal sowas ähnliches. Ich war über meinen Vater versichert (auch Lehrer) und hab neben dem Studium als studentische Hilfskraft gearbeitet. Irgendwann hab ich dann auch genau das zu hören bekommen, was du hier schreibst, hab dann irgendeine Krankenkasse angerufen und da nachgefragt. Die meinten, keine gesetzliche Krankenversicherung würde mich nehmen, wenn ich privat versichert wäre. Das ging so hin und her und irgendwann hab ich es ignoriert. Versichert war ich ja über meinen vater und weiter hab ich mich nicht drum geschert.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass du dich da doppelt versichern musst. Das geht doch gar nicht. Aber kenne sich da mal einer aus mit den Krankenkassen....
LG,
Cundrie

Re: o.T.: sind hier Beamtenehefrauen die tz arbeiten??

Hi Biene. Ich erfülle leider keine Deiner Anforderungen, aber gehe hier mal von einem "normalen" Vertrag aus. Sprich; Wenn Du bisher über Deinen Mann versichert warst, dann hast Du ja diese Versicherung als Ansprechpartner... Die müssten eigentlich darüber bescheid wissen, ob und wie Du unter welchen Voraussetzungen bei Ihnen versichert bist! Also diese Beihilfe-Versicherung muss ja einen Namen haben und den solltest Du (wenn er Euch nicht bekannt ist) über den Arbeitgeber Deines Mannes in Erfahrung bringen können... Viel Glück! LG Jenny
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