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neue Mutterschutzfristen

Wer hat sich denn schon mit der Neuregelung der Mutterschutzfristen befasst? Es gelten jetzt für jeden die 14 Wochen insgesamt, aber was ist wenn das Kind 2 Wochen später kommt? Gilt dann das 8wöchige Beschäftigungsverbot auch, was dann aber bedeutet, daß die 14 Wochen Gesamtfrist überschritten wird?? Mein Termin ist Ende September - wahrscheinlich wird das Kind aber später kommen und ich frage mich halt wann meine Schutzfristen vorbei sind!
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Re: neue Mutterschutzfristen

Hallo Stutzi, wenn das Kind später kommt, bekommst du trotzdem 8 Wochen nach der Geburt bezahlt, nicht nach ET. Also sollte deines 2 Wochen später kommen, bekommst du statt 14 Wochen 16 Wochen dein Geld und die Schutzfrist verlängert sich natürlich dementsprechend.Kleiner Trost fürs "zu -spät-kommen" *grins*. Diese Auskunft hat man mir jedenfalls diese Woche beim Amt erteilt. Ich hoffe, ich konnte dir damit weiterhelfen: LG Bianca

Re: neue Mutterschutzfristen

Hallo Stutzi,
im Gesetz heißt es mindestens 14 Wochen. Wenn das Kind
später kommt, überschreitest Du die 14 Wochen. 8 Wochen
gelten nach der Geburt so oder so.
Liebe Grüße Silke
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