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kündigungsschutz...

hallo,
vielleicht weiss das jemand von euch... bisher habe ich meinen AG noch nicht informiert und wollte dies auch erst ende feb. erledigen. nun weiss ich seit gestern,dass betriebsbedingte kündigungen auch in unserer abteilungen demnächst (wann genau weiss ich noch nicht) und das derzeit ein sozialplan ausgearbeitet wird. was passiert, wenn ich nach wie vor schweige und dann die kündigung erhalte und dann sage, dass ich schwanger bin??
gruss
bille
Bisherige Antworten

Re: kündigungsschutz...

salut bille, ich würde es dann eher gleich sagen, auch wenn das auch nachteile haben mag. du kannst dann nicht gekündigt werden. das überwiegt alles!
LG gonschi
8+2

Re: kündigungsschutz...

Liebe Bille,
KEINE PANIK!!!
In § 9 MuSchG steht: Die Kündigunge gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft...ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war ODER innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird.
Du hast also noch ganze 2 Wochen Zeit, NACHDEM Dir gekündigt wurde. Du brauchst deshalb gewiss nicht Deine SS mitzuteilen, wenn Du noch warten möchtest!!!
Ich bin seit heute in der 13. SSW und werde wohl nächste Woche beichten.
Wenn Du noch Fragen haben solltest (u. a. zum MuSchG, das habe ich zu Hause), oder auch sonst, kannst Du mir gerne schreiben!
LG
Catti

danke euch beiden! hat mir sehr geholfen o.t.

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