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Wonach berechnet sich das Mutterschaftsgeld?

Hallo Ihr Lieben,
wisst Ihr, ob das Mutterschaftsgeld nach dem letzten Brutto- oder Nettogehalt bezahlt wird? Falls es nach dem Nettoeinkommen geht, überlege ich, ob es nicht sinnvoll wäre, für die letzten Wochen die Steuerklasse 3 zu wählen (wir wollen nämlich nächsten Monat doch noch heiraten). Kennt sich da jemand von Euch aus?
Danke Euch schon jetzt!
LG
Catrin (27. SSW)
Bisherige Antworten

Re: Wonach berechnet sich das Mutterschaftsgeld?

Hallo Catrin,
das Mutterschaftsgeld wird nach dem durchschnittlichen kalendertäglichen Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonaten, bei wöchentlicher Abrechnung aus den letzten dreizehn abgerechneten Wochen vor Beginn der Schutzfrist berechnet.
Wegen der Steuerklassen habe ich folgendes gefunden:
In Bezug auf den Zuschuß zum Mutterschaftsgeld kann die (auch erstmalige) Wahl einer Steuerklassenkombination rechtsmißbräuchlich sein, wenn die Steuerklassenkombination offensichtlich nicht im Verhältnis der monatlichen Arbeitslöhne beider Ehegatten entspricht (BAG vom 18.9.1991 - 5 AZR 581/90; Volltext unter 200275). Die neu eingetragenen Steuerklassen entsprechen dann dem Verhältnis der Arbeitslöhne beider Ehegatten, wenn sie den geringsten gemeinsamen Lohnsteuerabzug zur Folge haben. Sie entsprechen insbesondere nicht dem Verhältnis der monatlichen Arbeitslöhne beider Ehegatten, wenn die Eheleute für die anspruchsberechtigte Ehefrau trotz deren geringeren Bruttoverdienste die Steuerklasse III und für den Ehemann trotz dessen höheren Bruttoverdienstes die Steuerklasse V wählen (BAG a.a.O.).
Da wäre ich dann doch vorsichtig, weil Ihr ja nach der Geburt die Steuerklassen wieder ändern müßt. Das ist doch dann recht offensichtlich.
Lieben gruß, Bandit (31.SSW)
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