Wo Beratung zur Elternzeit
weiß jemand wo ich michberaten lassen kann, was die Aufteilung der Elternzeit angeht? Ich möchte nac dem MU- Schu vier Monate zu Hause bleiben und dann wieder Teilzeit arbeiten.
Es ergeben sich aber diverse Frage: ich habe noch meinen kompletten Jahresurlaub von 2002 (auf der Basis einer Vollzeitstelle - und bezahlung...). Wie wird da gehandhabt? Zählt diese Urlaubszeit, wenn ich während der Teilzeit-Elternzeit nehme als Wechsel? Ich kann zwar ein paar die Zeiten verändern, weiß aber nicht genau wie oft.
Kennt sich jemand da aus bzw. kann mir eine kompetente Anlaufstelle für NRW (eve. sogar D'dorf) nennen?
Danke.
Gruß
Katrin
Re: Wo Beratung zur Elternzeit
ich kann dir nur sagen, wie es bei mir sein wird. Ich mußte meinen Urlaub vor dem MuSchu nehmen, ansonsten wäre er wohl entweder verfallen oder ich hätte ihn evtl. ausbezahlt bekommen. Ich werde für die vollen 3 Jahre Elternzeit beantragen bei meiner Firma, aber ich kann ja mit einer Ankündigungszeit von 8 Wochen jederzeit einen Antrag auf Teilzeit zwischen 10 und 30 Std. während der Elternzeit! stellen, so ist das neue Gesetz. Es läuft dann aber trotzdem noch die Elternzeit weiter.
Hast du das Ganze nicht mit dem Personalbereich deiner Firma durchgesprochen, bei uns gab es da kompetente Ansprechpartner.
Und näheres zum neuen Erziehungsgesetz steht bestimmt auf der HP des Familienministeriums.
Ich hoffe ein wenig geholfen zu haben.
Liebe Grüße Sandra (26+4)
Re: Wo Beratung zur Elternzeit
nein, ich muss den Urlaub nicht vor dem Mu-Schu nehmen. Das ist zumindest im BAT schriftlich geregelt und das habe ich mir von der Personalabteilung auch schriftlich bestätigen lassen.
Ansonsten habe ich den Eindruck, dass unser Pesonalbateilung mit so Spezi-Fragen etwas überfordert ist, weil halt in den meisten Fällen die Frauen 3 Jahre aussteigen und sich damit viele Fragen bisher erst gar nicht gestellt haben. Ich hätte daher gerne Berartung von neutralen Dritten, die eben nicht aus Sicht des Unternehmens argumentieren, sondern eben wirklich aufzeigen, was machbar ist und was nicht. Zählt z.B. der Urlaub im Anschluß an die vier Monate Vollzeit-Elternzeit schon als einer von, meines Wissens, drei möglichen Wechseln, oder nicht. Der Urlaub ist aj auf Vollzeit-Basis, die Teilzeit danach aber ja eine Reduzierung des Umfangs.
Das ist wirklich tricky. Mal schauen ob das Ministerium da Beratung bietet, denn die Broschüre finde ich da zu allegmein.
Gruß
Katrin
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