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Wer kennt sich im MuSchuG aus : Überstunden

Hallo,
wer kann mir sagen ob der Arbeitgebern Schwangeren Überstunden anordnen darf. Ist nur verboten was über 8 Std. täglich geht? Wäre für Antworten dankbar.
Moni
Bisherige Antworten

Re: Wer kennt sich im MuSchuG aus : Überstunden

Hi Moni,
es dürfen nicht mehr als 90 Stunden in der Doppelwoche gearbeitet werden bzw. nicht mehr als 8,5 Std täglich. Arbeiten ist auch nur in der Zeit von 5 Uhr bis 20 Uhr erlaubt. Ausnahmen gibts aber auch hier! War heute zu so einer Beratung, weil mich das auf meiner Arbeit auch ein wenig ankotzt! Im Grunde genommen mußt Du dann aber davon ausgehen, was in Deinem Arbeitsvertrag steht. Steht dort eine wöchentliche Arbeitszeit von 35 Stunden darfst Du auch nicht mehr arbeiten!!!
Bussi MASINE

Re: Wer kennt sich im MuSchuG aus : Überstunden

Hallo Moni,
was im MuSchuG drin steht, hat Dir ja Masine schon geschrieben. Ich kenne auch nur die Regelung "nicht mehr als 8,5 Stunden", da ich einen 40 Std Vertrag habe, ist das gleibedeutend mit "keine Mehrarbeit". Mein Abteilungsleiter hat mir explizit gesagt, daß ich keine Mehrarbeit machen darf, d.h. nicht vor 7 Uhr oder nach 19 Uhr arbeiten darf und nur 8 Stunden pro Tag, und daß ich ja zu Hause bleiben soll, wenn's mir nicht gut geht. Tja und mein Teamleiter muß das überwachen :-). Hast Du Deine Frage mal im Forum "Schwangerschaft und Geld" gestellt? Vielleicht bekommst mehr Infos von anderen Schwangeren?
Ciao
GAby
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