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Weihnachtsgeld?

Hallo Ihr,
ich hatte heute eine Gehaltsbescheinigung im Briefkasten mit der Mitteilung einer Sonderzahlung. Einerseits habe ich mich sehr gefreut, denn wir können das Geld (fast 1000 Euro) mehr als gebrauchen, aber ich bin ein bißchen skeptisch.
Kriegt man Weihnachtsgeld trotz Elternzeit im zweiten Jahr auch? Letztes Jahr konnte ich das ja noch halbwegs nachvollziehen, weil ich in dem Jahr noch ein paar Monate gearbeitet habe, aber jetzt?
Hat das noch jemand bekommen von den Beamtinnen unter uns??
Ich muß da nachher mal anrufen, nicht, dass das aus Versehen passiert ist, dann zahle ich das lieber gleich zurück, als wenn irgendwann die dicke Rechnung kommt.
LG, Alex
Bisherige Antworten

Re: Weihnachtsgeld?

Hallo Alex, bin ja auch im öffentl. Dienst, krieg aber meine Gehaltsabrechnung erst nach dem 1. Bin mal gespannt, aber ich glaub nicht, das ich dieses Jahr noch was krieg - wobei ich mich natürlich auch riesig drüber freuen würde... LG Christine

Re: Weihnachtsgeld?

Hallo Alex,
also ich bin ja jetzt auch schon im 2.Kalendeerjahr, und habe immernoch Erziehungsurlaub.
Bin im beamtenähnlichen Sattus.
Habe im März 04 meine Lohnsteuerkarte bei meinem AG angefordert, weil der keine Teilzeitstellen anbietet und habe von April bis Otober 290Std die Woche ziviel gearbeitet.
Als ich die LSTk anforderte meinten die zu mir ich möge die bitte ganz schnell zurückschicken nachher oder mir eine 2.LSTK zulegen, da ich wohl noch Anspruch auf Weihnachtsgeld hätte.
Bislang kam noch nichts. ich bin sehr sehr gespannt.
LG Sandra

Re: Weihnachtsgeld?

Hallöchen, ich war auch ganz überrascht. Habe dieses Jahr ja auch nicht gearbeitet, dafür aber auch Weihnachtsgeld bekommen. Nicht komplett allerdings glaub ich. Ich muß noch mal nachfragen. Sind dem öffentlichen Dienst angegliedert.
LG Bettina

Bis zum 1. Geburtstag des Kindes...

... hab ich mal gelesen, ist mir grade wieder eingefallen. Also wohl anteilig - Super, dann krieg ich ja auch noch für 8 Monate *freufreufreu*. LG Christine

Re: Weihnachtsgeld?

Das wird schon seine Richtigkeit haben. Ich hoerte schon von einigen, dass sie auch in der Elternzeit Weihnachtsgeld bekommen. Bei uns ist das tariflich ausgeschlossen. Elende Geizkraegen grrrr
LG
Berit

Dat is schon richtig so, denn

es ist im Besoldungsgesetz so verankert.
Im Jahr, dass auf das Geburtsjahr des Kindes folgt wird anteilig Sonderzuwendung gezahlt.
Das heißt bei mir z.B.
Jana wurde im August geboren.
Also bekomme ich dieses Jahr eine Sonderzuwendung
in Höhe von 8/12 vom eigentlichen Betrag, logischerweise in Steuerklasse 5.
Die Menge der Anteile richtet sich nach dem Geburtsmonat des Kindes. Für jeden angefangenen Monat wird ein Teil gezahlt.
Noch! Wer weiß wie das demnächst ausschaut.
Aber es gilt nur für das erste Jahr nach der Geburt.
Und nicht fürs Urlaubsgeld, denn das ist von der Sonderzuwendung in dem Sinne ausgeschlossen.
Hoffe Ihr versteht was ich meine :o)
Gruß
Tina

Und wie sieht das dann bei mir aus?

Julian ist im Juli ein Jahr alt geworden und ab dem 1. August arbeite ich wieder, aber in Teilzeit. Bekomme ich denn jetzt für 7 Monate anteilmässig Weihnachtsgeld, so als ob ich voll gearbeitet hätte und für 5 Monate als Teilzeitkraft???
Da bin ich aber mal gespannt!
Liebe Grüße,
Sylvia

Re: Und wie sieht das dann bei mir aus?

Hi Sylvia,
also, wenn Du seit dem 1. August wieder arbeitest, wenn auch Teilzeit hast Du meiner Ansicht nach Anspruch auf das volle Weihnachtsgeld im Rahmen Deiner Teilzeittätigkeit.
Ich bin mir aber bei den Fristen nicht 100% sicher, denn es kann auch sein, dass die Frist früher beginnt.
Dennoch dürftest Du wohl auf jeden Fall mehr bekommen.
Frag doch einfach mal in Deiner Besoldungsstelle nach.
Ich kann Dir leider keine komplett Auskunft geben, weil ich Besoldung nur nebenher als Vertretung gemacht habe und davon nicht mehr all zu viel weiß, sorry!
Gruß
Tina

Re: Dat is schon richtig so, denn

hi,
gilt das denn nun für den beamtenstatus? oder gilt dieses gesetz allgemein für eltern in elternzeit?
fröhliche grüße, wenn auch nciht ausgeschlafen.

Re: Dat is schon richtig so, denn

Hi,
leider weiß ich nicht wie es bei anderen Arbeitgebern aussieht.
Ich kann hier nur für Beamte und Angestellte des öffentl. Dienstes sprechen.
Alle anderen Arbeitgeber handhaben das nach Tarifvertrag oder sonstigen Vereinbarungen. Und die kann ich ja nich alle auswendig kennen ;o))
Wenn Du Angestellte bist hast Du doch nen Arbeitsvertrag, da sollte es drinstehen. Wenn nicht zieh den für Dich zutreffenden Tarifvertrag zu Rate, am besten einen mit Kommentierungen. Dort steht gut erklärt was die einzelnen Punkte besagen.
Sorry, dass ich Dir nicht helfen konnte.
Gruß
Tina

Re: Dat is schon richtig so, denn

Hallo Tina, gilt dieses Gesetz nur für Bundesbeamte oder auch für Landesbeamte. In meiner Abrechnung (gehe mit 4 Stunden Teilzeit) steht drin: Bemessungsfaktor für die Sonderzuwendung 2003 sind die für den Dezember maßgeblichen Bezüge. Das ist bei mir dann aber bedeutend weniger, da ich vor der Elternzeit eine volle Stelle hatte. Von dem Gehalt bekäme ich doch dann, wie du auch, 8/12. Hast du eine Ahnung ob das dann bei mir richtig bemessen wurde? *grübel* LG, Bianca

Und jetzt gibt es ja doch weniger...

...weil der Landtag die Weihnachtsgeldkürzung beschlossen und verkündet hat.
Es sind ja nur noch wneige Tage bis der Gehaltszettel im Fach liegen dürfte. Bin mal gespannt...
Sylvia

auch mal ne frage dazu hab....

Also ich war ja nur 1 jahr im Erziehungsurlaub.
hab im August angefangen wieder zu arbeiten und hab auch gleichmeine Kündigung für September bekommen.
Da ich vom A-Amt als nicht vermittelbar gelte, mach ich jetzt ein Kurzstudium für den Pharma-Bereich.
Wie ist das nun mit Anspruch auf Weihnachtsgelt für die Zeit von Januar bis Septmeber???
Hab ich Anspruch auch noch nach der Kündigung oder erlischt diese damit?
LG Nadine

hm...

Wir sind uns eigentlich nur bei den beamten sicher denn da steht es im Besoldungsgesetz. Ich weiß leider nicht, ob das ähnlich beim privaten Arbeitgeber geregelt ist. Und vermutlich hast Du, da gekündigt, keine große Lust, bei Deiner alten Arbeitsstelle nachzufragen, gell?!
Hilft wohl nur abwarten...
Liebe Grüße,
Sylvia
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