Weihnachtsgeld?
ich hatte heute eine Gehaltsbescheinigung im Briefkasten mit der Mitteilung einer Sonderzahlung. Einerseits habe ich mich sehr gefreut, denn wir können das Geld (fast 1000 Euro) mehr als gebrauchen, aber ich bin ein bißchen skeptisch.
Kriegt man Weihnachtsgeld trotz Elternzeit im zweiten Jahr auch? Letztes Jahr konnte ich das ja noch halbwegs nachvollziehen, weil ich in dem Jahr noch ein paar Monate gearbeitet habe, aber jetzt?
Hat das noch jemand bekommen von den Beamtinnen unter uns??
Ich muß da nachher mal anrufen, nicht, dass das aus Versehen passiert ist, dann zahle ich das lieber gleich zurück, als wenn irgendwann die dicke Rechnung kommt.
LG, Alex
Re: Weihnachtsgeld?
Re: Weihnachtsgeld?
also ich bin ja jetzt auch schon im 2.Kalendeerjahr, und habe immernoch Erziehungsurlaub.
Bin im beamtenähnlichen Sattus.
Habe im März 04 meine Lohnsteuerkarte bei meinem AG angefordert, weil der keine Teilzeitstellen anbietet und habe von April bis Otober 290Std die Woche ziviel gearbeitet.
Als ich die LSTk anforderte meinten die zu mir ich möge die bitte ganz schnell zurückschicken nachher oder mir eine 2.LSTK zulegen, da ich wohl noch Anspruch auf Weihnachtsgeld hätte.
Bislang kam noch nichts. ich bin sehr sehr gespannt.
LG Sandra
Re: Weihnachtsgeld?
LG Bettina
Bis zum 1. Geburtstag des Kindes...
Re: Weihnachtsgeld?
LG
Berit
Dat is schon richtig so, denn
Im Jahr, dass auf das Geburtsjahr des Kindes folgt wird anteilig Sonderzuwendung gezahlt.
Das heißt bei mir z.B.
Jana wurde im August geboren.
Also bekomme ich dieses Jahr eine Sonderzuwendung
in Höhe von 8/12 vom eigentlichen Betrag, logischerweise in Steuerklasse 5.
Die Menge der Anteile richtet sich nach dem Geburtsmonat des Kindes. Für jeden angefangenen Monat wird ein Teil gezahlt.
Noch! Wer weiß wie das demnächst ausschaut.
Aber es gilt nur für das erste Jahr nach der Geburt.
Und nicht fürs Urlaubsgeld, denn das ist von der Sonderzuwendung in dem Sinne ausgeschlossen.
Hoffe Ihr versteht was ich meine :o)
Gruß
Tina
Und wie sieht das dann bei mir aus?
Da bin ich aber mal gespannt!
Liebe Grüße,
Sylvia
Re: Und wie sieht das dann bei mir aus?
also, wenn Du seit dem 1. August wieder arbeitest, wenn auch Teilzeit hast Du meiner Ansicht nach Anspruch auf das volle Weihnachtsgeld im Rahmen Deiner Teilzeittätigkeit.
Ich bin mir aber bei den Fristen nicht 100% sicher, denn es kann auch sein, dass die Frist früher beginnt.
Dennoch dürftest Du wohl auf jeden Fall mehr bekommen.
Frag doch einfach mal in Deiner Besoldungsstelle nach.
Ich kann Dir leider keine komplett Auskunft geben, weil ich Besoldung nur nebenher als Vertretung gemacht habe und davon nicht mehr all zu viel weiß, sorry!
Gruß
Tina
Re: Dat is schon richtig so, denn
gilt das denn nun für den beamtenstatus? oder gilt dieses gesetz allgemein für eltern in elternzeit?
fröhliche grüße, wenn auch nciht ausgeschlafen.
Re: Dat is schon richtig so, denn
leider weiß ich nicht wie es bei anderen Arbeitgebern aussieht.
Ich kann hier nur für Beamte und Angestellte des öffentl. Dienstes sprechen.
Alle anderen Arbeitgeber handhaben das nach Tarifvertrag oder sonstigen Vereinbarungen. Und die kann ich ja nich alle auswendig kennen ;o))
Wenn Du Angestellte bist hast Du doch nen Arbeitsvertrag, da sollte es drinstehen. Wenn nicht zieh den für Dich zutreffenden Tarifvertrag zu Rate, am besten einen mit Kommentierungen. Dort steht gut erklärt was die einzelnen Punkte besagen.
Sorry, dass ich Dir nicht helfen konnte.
Gruß
Tina
Re: Dat is schon richtig so, denn
Und jetzt gibt es ja doch weniger...
Es sind ja nur noch wneige Tage bis der Gehaltszettel im Fach liegen dürfte. Bin mal gespannt...
Sylvia
auch mal ne frage dazu hab....
hab im August angefangen wieder zu arbeiten und hab auch gleichmeine Kündigung für September bekommen.
Da ich vom A-Amt als nicht vermittelbar gelte, mach ich jetzt ein Kurzstudium für den Pharma-Bereich.
Wie ist das nun mit Anspruch auf Weihnachtsgelt für die Zeit von Januar bis Septmeber???
Hab ich Anspruch auch noch nach der Kündigung oder erlischt diese damit?
LG Nadine
hm...
Hilft wohl nur abwarten...
Liebe Grüße,
Sylvia
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