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Weiß jemand von Euch Bescheid?

Mein Mann und ich würden noch gerne ein 2. Kind haben,da ich momentan 3 Jahre Erziehungsurlaub habe, würden wir es gerne so abpassen, das daß nächste kommt wenn der Erz. Urlaub rum ist. Weiß jemand von Euch ob ich dann noch mal ein Anrecht auf 3 Jahre habe (ohne dazwischen zu arbeiten), oder können die mich dann kündigen?
Wäre super, wenn mir jemand antworten könnte.
LG Tina
Bisherige Antworten

Re: Weiß jemand von Euch Bescheid?

Hallo Tina,
meine Beiden sind genau 3 Jahre und 1 Monat auseinander.
Meine Tochter ist am 08.06.1999 geboren und mein Sohn kam am 07.07.2002 auf die Welt. Ich hatte vorher 3 Jahre Erz.Urlaub und bin dann direkt in den Mutterschutz gegangen.
Jetzt habe ich nochmal 3 Jahre Erz.Urlaub.
Habe dazwischen sogar noch die Aufrechnung zum Lohn vom Mutterschutzgeld bekommen. War also ideal.
Ich wünsche Euch viel Glück und liebe Grüße
von Sabine mit Jessica&Jannick

Re: Weiß jemand von Euch Bescheid?

Hallo tina, wenn im laufe deines jetzigen erziehungsurlaubes ein weiterer anschließt, kann der AG dir auch nicht kündigen. der neue erz.urlaub geht dann wieder 3 jahre, gerechnet nach den schutzfristen für das zweite kind. solltest du aber erst später schwanger werden und z.b. erst ein paar tage/wochen nach dem 3. geburtstag deiner tochter die neue muschu-frist beginnen, müßtest du nochmal dort arbeiten - und zwar so, wie deine stelle vorher war, d.h. üblicherweise in vollzeit. wenn du das nicht kannst/willst, dann müßtest du kündigen. der AG muss dir deinen Arb.platz so wie vor der SS zur Verfügung stellen. Er selbst kann dir nur kündigen nach erz.urlaub mit deiner normalen kündigungsfrist. LG netty und meld dich nochmal, wenn noch fragen offen sind
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