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Wegen Kindergeld @BEGO

Gestern Abend hab ich die Neue Ausgabe von eltern gelesen und stand etwas drin was dich vielleicht weiter Hilft.
Und zwar sinngemäß das wenn der Kindesvater Unterhalt bezahlt und zwar soviel das es ca 25 % des Mindestsatz an Bedarf deckt hat er einen Anspruch darauf einen Teil des Kindergeldes für sich zu beanspruchen.
Hier mal der Text ganz genau:
Für das 1-3 Kind beträgt das Kindergeld 156 Euro.Ab dem 4 179. Es wird auf die Sozialhilfe angerechnet.Vom Kindergeld durfte früher der unterhaltszahlende Elternteil die hälfte für swich beanspruchen.Das gilt jetzt nur noch dann,wenn er das existensmoinimum des Kindes deckt.Das beträgt zum Beispiel für ein Kind unter 6 Jahren in westdeutschland 256 Euro.Liegt der Unterhalt so hoch oder höher,dürfen 77 euro als halbes Kindergeld einbehalten werden.Ist der unterhalt niedriger müssen 177 euro(256-77) überwiesen werden.
Ich hoffe das sich das bald bei dir aufklärt.
Ist ja echt ein Papierwust was auf dich zukommt so mir nix dir nix.
Fett Daumen drück
Yvonne
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