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Wegen Ausrechnen RESTURLAUB!!!

Hallo,
da ich auf meine Nachrichten etwas weiter unten jetzt 13 (!!!) mails bekommen habe, ob ich nicht den Urlaub ausrechnen könnte, hier einfach nochmal die Formel, ich denke das kann man auch ganz leicht selbst machen!! Das ist nicht böse gemeint, aber das ist nun doch etwas viel...
Also:
Ihr nehmt Euren ET, dazu rechnet Ihr 8 Wochen. In dem Monat wo die 8. Woche nach ET endet habt Ihr für diesen ganzen Monat vollen Urlaubsanspruch, also der Monat wird nicht geteilt oder so. Dann rechnet Ihr Jahresurlaubsanspruch geteilt durch 12 Kalendermonate und Ihr habt den monatlichen Urlaubsanspruch. Das nehmt Ihr dann mal die Monate bis Ende der Schutzfrist und ihr habt den Restanspruch. Hier nochmal ein Beispiel:
ET 18.08.
Ende Schutzfrist daher 13.10.
Urlaubsanspruch gesamt für 2002 30 Tage
Rechnung:
30 Tage : 12 Kalendermonate = 2,5 Urlaubstage
2,5 Urlaubstage x 10 Monate (Januar - Oktober) = 25 Urlaubstage Rest
Jedem klar? Ich denke schon, oder? Ist wirklich ganz einfach, ihr braucht nur einen Kalnder und zur Not nen Taschenrechner. Viel Spaß beim rechnen!
Tanja und nix für ungut!!
Bisherige Antworten

Re: Wegen Ausrechnen RESTURLAUB!!!

Hallo Tanja,
ich komme auf 21,6666.
Wird das aufgerundet oder abgerundet??
Wahrscheinlich ab, es schenkt einem ja keiner was, oder??
LG
moni33

Re: Es wird IMMER aufgerundet, also...

... zugunsten der Schwangeren, auch wenns 21,1 gewesen wären hättest Du 22 Tage Resturlaub!!
LG Tanja

Re: Mehrlings-o.Frühgeburten andere Berechnung!

Hallo,
da ja hier auch ein paar Zwillimamas dabei sind noch was: Zwillimamis haben nach ET 12 Wochen Schutzfrist anstatt 8 Wochen. Ansonsten bleibt die Rechenformel gleich.
Genauso 12 Wochen hat man bei einer ANERKANNTEN Frühgeburt (d.h. Geb.gewicht unter 2500 gr. und/oder nicht vollständige Reifezeichen). Die Frühgeburt wird im KH festgestellt. Ich hatte z.B. schonmal einen Fall, da kam das Baby nur 5 Tage vor errechnetem Termin auf die Welt, galt aber trotzdem als Frühgeburt, weil die Lungenreifung nicht ganz abgeschlossen war. Für eine Frühgeburt bekommt man eine extra Bescheinigung vom Krankenhaus die bei der KK einzureichen ist, damit man für 12 Wochen Mutterschaftsgeld bekommt.
So jetzt fällt mir erstmal nix mehr ein... *ggg*
Tanja
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