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Was muß beim Arbeitgeber alles eingereicht werden?

Hallo Mädels,
ich bin jetzt noch 7 Arbeitstage im Büro, dann beginnt für
mich mein verdienter (finde ich) Urlaub.
Ich möchte vorher gerne allle Sachen mit meinem AG klären.
Lt Bundeserziehungsgeldgesetz § 16 muß der
Erziehungsurlaub schriftlich beim AG angemeldet werden.
Was gehört in dieses Schreiben alles rein?
Was muß ich sonst noch beim AG beantragen?
Ich stehe was diese Antragsdinge betrift momentan ein
wenig auf dem Schlauch. Kennt Ihr eine Seite im Netz oder
habt ihr sonst einen Tipp, wo ich genau aufgelistet finde,
wann ich wo was beantragen muß? Auch mit der
Krankenkasse....
Vielen Dank. Liebe Grüße Silke
Bisherige Antworten

Re: Was muß beim Arbeitgeber alles eingereicht werden?

Hallo Silke,
der Antrag für die Elternzeit ist formlos und es muß nur drinstehen, ab wann du die Elternzeit beginnst und wie lange. Es muß 6 Wochen vor Ende des Mutterschutzes beim AG vorliegen, also ca. 2 Wochen nach der Geburt, zusätzlich noch die Geburtsurkunde. Ansonsten brauchst du beim AG nichts machen, das Gehalt während des Mutterschutzes läuft automatisch. Für das Mutterschaftsgeld bei der KK bekommst du 7 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin (also 1 Woche vor Muschu)eine Bescheinigung von Arzt oder Hebamme, die reichst du bei der KK ein, dann läuft das auch, die brauchen dann nach Geburt noch eine Geburtsurkunde, und dann kannst du auch erst Erziehungsgeld beantragen.
Ich hoffe geholfen zu haben.
Liebe Grüße Sandra (18+4)

Re: Was muß beim Arbeitgeber alles eingereicht werden?

Hallo Sandra,
demnach hat es wohl noch Zeit mit dem Antrag. Wenn er
sowieso erst nach der Geburt zu stellen ist, dann kann ich
das Ganze nicht schon vorher abarbeiten.. Ist ja
eigentlich auch logisch. Irgendwoher muß der AG ja auch
den genauen Termin für meine Rückkehr kennen.
Die Bescheinigung für die KK muß nicht noch beim AG
eingereicht werden? Schließlich teilen die sich ja in mein
Gehalt rein.
Liebe Grüße Silke

Re: Was muß beim Arbeitgeber alles eingereicht werden?

Hallo Namensvetterin, wenn Du während der Elternzeit damit spekulierst Teilzeit zu arbeiten (bis 30 Std./ Woche) möglich, dann solltest Du das auch deinem AG mitteilen. Bei uns im Betrieb haben einige Mütter Elternzeit für 2-3J. beantragt ohne Teilzeitarbeit zu erwähnen und können aufgrund betrieblicher Flaute jetzt nicht vorzeitig auf Teilzeitbasis zurück. Viele Grüße, Silke*

Re: Was muß beim Arbeitgeber alles eingereicht werden?

Hallo Silke,
Teilzeitarbeit ist keinesfalls geplant oder von mir in
diesem Büro gewünscht. Einen Nebenjob woanders könnte ich
mir aber gut vorstellen. Aber das muß ich erst mal sehen
und abwarten und brauche es nicht mit zu beantragen.
Trotzdem danke für den Hinweis.
Liebe Grüße Silke

@Silke

Hallo Silke,
nein dein AG weiß durch deinen mitgeteilten Entbindungstermin, wann dein Muschu beginnt und daher läuft das automatisch, und die Summe die deine KK zuzahlt ist ja fest von KK zu KK und die weiß dein AG auch. Also weiß er auch was er zu zahlen hat.
Liebe Grüße Sandra (18+5)

Re: @Silke

Hallo Sandra, das habe ich mir hinterher auch gedacht. War
noch zu früh heute morgen. Danke für Deine Hilfe.
Liebe Grüße Silke, die froh ist, ersteinmal die
Antragssachen in weiter Ferne zu wissen.
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