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Wann und wie Urlaubsanspruch nutzen?

Hallo Mädels,
ich werkel gerade an meiner Urlaubsplanung. Meinem Chef
wäre es am liebsten, wenn ich bis zu Beginn des
Muterschutzes arbeite. Aber wann nehme ich dann überhaupt
noch meinen Jahresurlaub 2002? Wird der dann ausgezahlt?
Nach dem Mutterschutz wollte ich 2 Jahre Elternzeit in
Anspruch nehmen und mich nach einem anderen Job umsehen.
Zurück in die Firma gehe ich ganz sicher nicht.
Wäre lieb, wenn ihr mir mal auf die Sprünge helft. Danke.
Herzliche Grüße Silke
Bisherige Antworten

Re: Wann und wie Urlaubsanspruch nutzen?

Hallo Silke,
ich habe meinen Urlaub schön verteilt. Hier mal ne Woche da mal ne Woche, zwischendurch mal nen Tag. Ich will den Urlaub auch nicht schonen bis kurz vor dem Mutteschaftsurlaub. Denn 6 Wochen vorher zu Hause sein ist bestimmt schon hart, aber dann womöglich 10 Wochen oder so, dass würde ich nicht aushalten. Und wenn ich dann doch der Meinung bin, das es nicht mehr geht(sitze den ganzen Tag und das macht mir ganz schön zu schaffen) dann lass ich mich halt vom Arzt befreien dafür verschwende ich nicht meinen Urlaub.
Ich will dann hinterher auch nicht in die Firma zurück und außerdem so lange wie möglich zu Hause bleiben, vielleicht auch länger als 3 Jahre, mal sehen was der Geldbeutel dazu sagt :o)
LG Sandy

Re: Wann und wie Urlaubsanspruch nutzen?

Hallo Sandy,
ich möchte den Urlaub sehr gern gebündelt nehmen, da ich
ab 23.5. Mutterschutz habe und zum 31.05.mein Mietvertrag
gekündigt ist. Mehr als 7 Tage für den Umzug wären schon
nicht schlecht.
Liebe Grüße Silke

Re: Wann und wie Urlaubsanspruch nutzen?

Deinen vollen (!) Jahresurlaub kanst Du nehmen "wann" Du willst. Sicherlich sollte das mit Deinem Chef und Deiner Nachfolge/Vertretung abgestimmt werden. Auszahlen würd ich nicht tun, weil der Urlaub voll versteuert werden muß. Die Entscheidung, wann Du Deinen Urlaub nimmst hängt doch nicht davon ab, ob Du nach Deinem Erziehungsurlaub dort wieder arbeiten wirst?!
Ich nehme meinen vollen Jahresurlaub vor dem Mutterschutz, was ich zunächst auch erst als sehr lange Zeit zu Hause (11 Wochen) empfunden habe. Aber nun bin ich in der 24. Woche und froh, daß ich nur noch 5 Wochen arbeiten muß, obwohl ich meinen Job mit Begeisterung mache. Es fällt mir doch zunehmend schwerer zu sitzen, in Meetings muß ich andauernd aufspringen um auf die Toilette zu gehen..usw. Ansonsten -als Personalleiterin kann ich Dir nur empfehlen, daß ihr (Dein Chef und Du) euch nicht im Streit trennt. Es gibt sicherlich einen Weg wie ihr euch einigen könnt. Wer weiß schon was in 2 Jahren ist?!
Grüße Suse

Re: Wann und wie Urlaubsanspruch nutzen?

Hallo Silke,
stimmt zum Umziehen wäre etwas mehr Zeit gut. Dann hast du aber ja auch was zu tun in deinem Urlaub. Ich wüßte garnicht was ich die ganze Zeit machen sollte....
Sandy

Re: Wann und wie Urlaubsanspruch nutzen?

Hallo Suse,
wie den vollen Urlaub?
Mutterschutz geht bis Ende August. Ich dachte bis dahin
wird der Uralub angerechnet. Bei meinen 25 Tagen
Jahresurlaub wären das 17 Tage?
Um meine Nachfolgerin hat sich der Chef bisher noch nicht
gekümmert, deshalb möchte er auch, daß ich bis zum
Mutterschutz bleibe.
Ich selber wäre schon sehr froh, wenn ich den Urlaub noch
nehmen könnte, da ich noch einen Umzug vor mir habe und es
im Büro total streßig ist. Meist komm ich nicht mal dazu
meine Pausen zu machen. Ich eß dann nebenbei mal was. Das
schlaucht ganz schön.
Mein Zwerg ist übrigens auch so ein "Blasenhocker" *grins*
Liebe Grüße Silke

Re: Wann und wie Urlaubsanspruch nutzen?

Hi Silke,
tut mir leid, daß ich mich erst so spät melde, aber ich schau nicht jeden Tag in meine Mails. Du hast Anspruch auf Deinen gesamten Jahresurlaub!!! Jawoll!. Du bist ja schließlich auch das ganze Jahr angestellt (Erziehungsurlaub), auch wenn Du kein Gehalt beziehst! Du tritts erst aus, wenn Du nach Deinem Erziehungsurlaub nicht mehr zurück kommst. Du hast also 25 Tage Urlaub zu kriegen. Wenn Dein Chef sich nicht um eine Nachfolge kümmert, ist das sein Problem. Wenn Du Deinen Urlaub komplett vor den Mutterschutz legen willst, dann tu das. Er weiß ja schließlich schon länger Bescheid, daß Du schwanger bist und irgendwann nicht mehr dabei bist. Jedenfalls bist Du rechtlich auf der sicheren Seite. Ich finde es nur immer schade, wenn man sich im Streit trennt. Sollte er allerdings ein richtigtes A...sein, dann verdient er es nicht, daß Du ihm die Hand reichst. Habt ihr eine Personalabteilung oder ist er das selbst?! Wenn Du da weitere Hilfe brauchst, mail mich an. Ich schau auch heute Abend und morgen wieder ins Forum.
Liebe Grüße Suse
PS: Hatte gestern 2 Bewerber zum Gespräch da und mußte zwischendrin innerhalb von 1 Stunden 3x fluchtartig den Raum verlassen, um auf die Toilette zu stürzen. Oje..das nervt.

Re: Wann und wie Urlaubsanspruch nutzen?

hallo silke,
also ich möchte den kpl. urlaub dieses jahr (ca. 25 tage) aufheben (bis auf den ein oder anderen tag). da ich in einem jahr wieder 3 volle tage arbeiten möchte, habe ich beschlossen, diesen urlaub sowie meine überstunden (auch ca. 200 stck.) vor arbeitsbeginn im jahr 2003 zu nehmen, d.h. ich fange offiziel zum 01.06.2003 wieder halbtags an (und bekomme damit auch mein geld), tatsächlich beginne ich aber erst wieder zum 01.10.03 (körperlich anwesend sozusagen *gg). das wird aber zur zeit noch mit meiner fa "verhandelt". mein termin ist der 11.09 und sollte ich alles vorher nehmen müssen wäre ich ab anfang mai (!!) zuhause. ich glaub, da würde ich dann einen koller kriegen. das is nix für mich.
gruss
bille

Re: Wann und wie Urlaubsanspruch nutzen?

Ich weiß auch nicht, ob Dein Chef Dir das vorschreiben kann....Ich habe ab dem 28.06. MuSchu und habe noch 25 Tage U-Anspruch, davon nehme ich die erste Maiwoche (4 Tage) und den Rest vor der Schutzfrist, so daß ich am 30.05. meinen ersten Tag habe für die nächsten 3 Jahre! Ist schon komisch, aber gerade wenn es ein heißer Sommer wird, bin ich froh, den Juni und Juli zuhause zu sein und dann kann ich auch in Ruhe shoppen gehen!
Aber es muß jeder selber wissen!

Re: Wann und wie Urlaubsanspruch nutzen?

Hi Silke!
Du hast auf jeden Fall ein Recht darauf Deinen Urlaub noch vor MuSchu zu nehmen.Da kann Dir Dein AG gar nicht reinreden (außer natürlich beim genauen Zeitpunkt).
Sag es Deinem AG klar und deutlich.
Der versucht natürlich so spät wie möglich wen Neues einzustellen, sonst hätte er ja doppelte Kosten.
Solltest Du trotzdem Deinen Urlaub nicht nehmen und kommst nach der Elternzeit nicht wieder, bekommst Du den Urlaub ausgezahlt!
LG Claudia 30.SSW
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