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Urlaubsanspruch

Hallo!
Ich habe gerade folgendes Problem: In einem meiner Schwangerschaftsbücher steht, daß sich mein diesjähriger Urlaubsanspruch bis zum ENDE des MuSchu berechnet. Jetzt habe ich von einigen gehöret, daß es bei Ihnen nur bis zum ANFANG zählt. ?????? Ist das Bundeslandabhängig? Oder vom Tarifvertrag? Ich weiß, ich sollte meine Firma fragen, will aber keine schlafenden Hunde wecken... Es wär super, wenn eine von Euch was darüber wüßte.
Schon mal Danke für alle Antworten!!
Susy
Bisherige Antworten

In Niedersachsen, ohne "Tarifvertrag" wird....

bis ENDE MuSchu gerechnet!
Durfte mich gerade über satte 23,5 Tage Urlaub freuen!! :-)
Eine generelle Info kann ich dir leider nicht geben.
LG Dee

Re: Echt??

Ende Mutterschutz, d.h. wenn ich mit Zwillingen ss bin wäre das ja dann noch länger (glaube 12 Wochen statt 6 bin mir aber nicht sicher) d.h. dann aber doch auch daß wenn man alles vorher nimmt und es evt. einen früheren ET gibt sich der U-anspruch noch verschieben kann oder *blicksnichtganz* lg cia

Re: Echt??

Was nun passiert, wenn sich dein ET verschiebt weiß ich auch nicht genau. Verschiebt er sich nach hinten, Pech für dich (weil ggf. hätte dir dann mehr Urlaub zugestanden) und verschiebt er sich nach vorne Pech für den AG, der aufgrund des errechneten ET dir ggf. zuviel Urlaub zugestanden hat.
Ob das irgendwie ausgeglichen werden muss, weiß ich nicht...
Hab auch gar nicht gefragt. ...
Dee

Re: danke

na ja ich seh schon ich muß neu rechnen. Hätte nämlich ab dem 5.8. Mutterschutz und mit Urlaub (habe allerdings nur bis zum ET gerechenet) hätte ich Mitte Juli gehen dürfen jetzt darf ich dann ja evt. schon früher gehen *juhu* na dann frage ich mal bei unserer Personalstelle genau nach. LG cia

Re: danke

Du hast bist Ende der Schutzfrist Anspruch auf Urlaub. Auch wenn die Schutzfrist mitten im Monat endet, hast Du Anspruch auf den vollen Monat. Das kommt daher, daß der Arbeitgeber den Urlaub für jeden vollen Kalendermonat, für den Du dann die Elternzeit nimmst, um ein Zwölftel kürzen kann. Wenn Du vor Beginn der Elternzeit den Dir zustehenden Urlaub nicht oder nicht vollständig erhalten hast, so muß der Arbeitgeber Dir diesen Resturlaub nach der Elternzeit gewähren. Wenn Du aus der Firma ausscheidest,ohne den Urlaub genommen zu haben, muß er Dir ausbezahlt werden. Ist das irgendwie verständlich rübergekommen ???? LG Ines

Re: voll verstanden Danke :)

muss nicht ausgeglichen werden

Hi "Engel" ! :-)

...ganz was anderes: dein Nickname passt absolut zu meiner Freundin, die in Hamburg wohnt und von sich selbst immer behauptet, dass sie ein Engel sein... ;-)(*leichteshüstelnmeinerseits*)
Vielleicht solltet ihr euch kennenlernen, zwei Engel aus HH
(falls das auch auf dich zutrifft! :-))
LG Dee

Schau mal ins MuSchuGesetz

Hi Cia,
schau mal unter www.gyn.de unter Schwangerschaft/Mutterschutz. Da steht bei Mehrlingsschwangerschaften folgendes: "Bis zum Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung besteht ein ausnahmsloses, absolutes Beschäftigungsverbot. Diese Frist verlängert sich bei Früh- und Mehrlingsgeburten auf 12 Wochen. Bei einer Frühgeburt werden die Tage, die das Baby zu früh gekommen ist bis maximal 18 Wochen hinzugefügt."
Wenn Du also 12 Wochen MuSchu hast, dann hast Du Urlaubsanspruch einschließlich für den Monat, in dem der MuSchu endet. Bei gyn.de steht auch das ganze MuSchu-Gesetz.
Lg,
Christine

Re: Danke toller Tipp :) o.T.

das habe ich heute erst mal in Ruhe gelesen. :o)

DANKE!!

Danke für Eure Antworten - das läßt ja wenigstens hoffen!! ich hatte bis jetzt nämlich den Eindruck, daß mein Arbeitgeber auch vom ENDE MuSchu ausgeht. Klare Gespräche sind leider in der Firma grad schwierig, das Klima ist nicht sooo toll.
Also seit alle ganz lieb umarmt und alles Gute für Euch mit Euren Krümelchen!!

Re: Urlaubsanspruch

hi susy,
urlaubsanspruch hast du auf jeden fall bis zum ende des muschu - aber ich kapier nicht bis wann der muschu geht - im arbeitsschutz gesetz steht 6 wochen vor errechnetem et und 8 wochen nach tatsaechlichem et - also kann ja der muschu variieren, da kaum ein kind auf et kommt - wie laeuft das dann mit den urlaubstagen ????
wenn du mehr weisst bitte infos weitergeben !!!
gruss
honey

Re: Urlaubsanspruch

Hallo Honey!
Schon wieder was neues. Ich dachte, beide Fristen errechnen sich nach dem theoretischen ET. Wenn ich schlauer bin, melde ich mich. Aber es müßte doch was im MuSchu-Gesetz stehen, oder?
LG Susy

Re: Urlaubsanspruch

MuSchu-Gesetz hat mir jetzt auch nicht geholfen - schließe mich dem Nicht-Kapieren an...
LG Susy

Re: Urlaubsanspruch

Hallo,
ich arbeite in der Personalabteilung und die Urlaubsberechnung ist nicht Bundeslandabhängig, sondern es wird per Gesetz geregelt, dass der Urlaub bis zum Ende des Monats in dem der Mutterschutz endet berechnet werden muss.

Re: Urlaubsanspruch

Hallo Engel!
Beinahe die beste Nachricht des Tages! Welches Gesetz ist das denn? Im MuSchu-Gesetz finde ich nämlich nix darüber.
LG Susy

Gesetz zum Erziehungsgeld + zur Elternzeit

Habe leider erst heute Eure Beiträge zum Urlaubsanspruch gelesen. Ich hatte das selbe Verständnisproblem und muss nun leider auch noch gegen unsere Verwaltung "ankämpfen", weil die mir nur den Urlaub für die Monate berechnen will, in denen ich vollen Mutterschutz habe. Sprich: Mein Mutterschutz endet am 18.09. und ich soll nur Urlaubsanspruch bis August haben.
Aber einer der Frauen im Forum hat mich auf das entscheidene BUNDESgesetz aufmerksam gemacht (siehe Überschrift) und da steht in §17: "Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer für das Urlaubsjahr aus dem Arbeitsverhältnis zusteht, für jeden VOLLEN Monat, für den der Arbeitnehmer ELTERNZEIT nimmt, um ein Zwölftel kürzen!" Also in meinem Fall erst ab Oktober.
Das Gesetz kann man sich auch im Internet runterladen, ich habe aber den Link wieder vergessen. Der ist aber irgendwo im Forum "Geld und Schwangerschaft" erwähnt.
Liebe Grüße und viel Erfolg,
Sylvia
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