Urlaubsanspruch
Ich habe gerade folgendes Problem: In einem meiner Schwangerschaftsbücher steht, daß sich mein diesjähriger Urlaubsanspruch bis zum ENDE des MuSchu berechnet. Jetzt habe ich von einigen gehöret, daß es bei Ihnen nur bis zum ANFANG zählt. ?????? Ist das Bundeslandabhängig? Oder vom Tarifvertrag? Ich weiß, ich sollte meine Firma fragen, will aber keine schlafenden Hunde wecken... Es wär super, wenn eine von Euch was darüber wüßte.
Schon mal Danke für alle Antworten!!
Susy
In Niedersachsen, ohne "Tarifvertrag" wird....
Durfte mich gerade über satte 23,5 Tage Urlaub freuen!! :-)
Eine generelle Info kann ich dir leider nicht geben.
LG Dee
Re: Echt??
Re: Echt??
Ob das irgendwie ausgeglichen werden muss, weiß ich nicht...
Hab auch gar nicht gefragt. ...
Dee
Re: danke
Re: danke
Re: voll verstanden Danke :)
muss nicht ausgeglichen werden
Hi "Engel" ! :-)
Vielleicht solltet ihr euch kennenlernen, zwei Engel aus HH
(falls das auch auf dich zutrifft! :-))
LG Dee
Schau mal ins MuSchuGesetz
schau mal unter www.gyn.de unter Schwangerschaft/Mutterschutz. Da steht bei Mehrlingsschwangerschaften folgendes: "Bis zum Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung besteht ein ausnahmsloses, absolutes Beschäftigungsverbot. Diese Frist verlängert sich bei Früh- und Mehrlingsgeburten auf 12 Wochen. Bei einer Frühgeburt werden die Tage, die das Baby zu früh gekommen ist bis maximal 18 Wochen hinzugefügt."
Wenn Du also 12 Wochen MuSchu hast, dann hast Du Urlaubsanspruch einschließlich für den Monat, in dem der MuSchu endet. Bei gyn.de steht auch das ganze MuSchu-Gesetz.
Lg,
Christine
Re: Danke toller Tipp :) o.T.
das habe ich heute erst mal in Ruhe gelesen. :o)
DANKE!!
Also seit alle ganz lieb umarmt und alles Gute für Euch mit Euren Krümelchen!!
Re: Urlaubsanspruch
urlaubsanspruch hast du auf jeden fall bis zum ende des muschu - aber ich kapier nicht bis wann der muschu geht - im arbeitsschutz gesetz steht 6 wochen vor errechnetem et und 8 wochen nach tatsaechlichem et - also kann ja der muschu variieren, da kaum ein kind auf et kommt - wie laeuft das dann mit den urlaubstagen ????
wenn du mehr weisst bitte infos weitergeben !!!
gruss
honey
Re: Urlaubsanspruch
Schon wieder was neues. Ich dachte, beide Fristen errechnen sich nach dem theoretischen ET. Wenn ich schlauer bin, melde ich mich. Aber es müßte doch was im MuSchu-Gesetz stehen, oder?
LG Susy
Re: Urlaubsanspruch
LG Susy
Re: Urlaubsanspruch
ich arbeite in der Personalabteilung und die Urlaubsberechnung ist nicht Bundeslandabhängig, sondern es wird per Gesetz geregelt, dass der Urlaub bis zum Ende des Monats in dem der Mutterschutz endet berechnet werden muss.
Re: Urlaubsanspruch
Beinahe die beste Nachricht des Tages! Welches Gesetz ist das denn? Im MuSchu-Gesetz finde ich nämlich nix darüber.
LG Susy
Gesetz zum Erziehungsgeld + zur Elternzeit
Aber einer der Frauen im Forum hat mich auf das entscheidene BUNDESgesetz aufmerksam gemacht (siehe Überschrift) und da steht in §17: "Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer für das Urlaubsjahr aus dem Arbeitsverhältnis zusteht, für jeden VOLLEN Monat, für den der Arbeitnehmer ELTERNZEIT nimmt, um ein Zwölftel kürzen!" Also in meinem Fall erst ab Oktober.
Das Gesetz kann man sich auch im Internet runterladen, ich habe aber den Link wieder vergessen. Der ist aber irgendwo im Forum "Geld und Schwangerschaft" erwähnt.
Liebe Grüße und viel Erfolg,
Sylvia
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