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Urlaubsanspruch (Beamte + vermutl. öfftl. Dienst)

Hallo Ihr Lieben,
da habe ich so schön aufgepasst, als in diesem Forum vor wenigen Wochen die verschiedenen Urlaubsansprüche ausgerechnet wurden... Und dann kam heute die Ernüchterung! Nach meinen Berechnungen hätte ich 22 Tage - ich bekomme aber nur 19!!!
Es existiert NATÜRLICH ein Erlaß... und der sagt aus, dass nur die vollen Monate berücksichtigt werden. Mein errechneter Mutterschutz endet am 18.09. und für den September steht mir somit kein Urlaub zu. Durch das Aufrunden "fehlen" mir jetzt 3 Urlaubstage. Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass das nicht nur für die Beamten sondern auch für die Angestellten gelte.
Etwas enttäuscht,
Sylvia
Bisherige Antworten

Re: Urlaubsanspruch (Beamte + vermutl. öfftl. Dienst)

Hallo Sylvia !
Das ist aber blöd, das nur volle Monate gezählt werden... Eine andere Frage: Ich bin auch im öffentlichen Dienst (Angestellte) und war heute zum ersten Mal beim FA und ich stehe noch ganz am Anfang der Schwangerschaft (4+?). Wann muss ich es dem Arbeitgeber mitteilen ???
Uli

Re: @ Sylvia

Hallo Namensvetterin,
Ich war gestern in unserem Personalbüro und habe gefragt ob das richtig ist das der ganze Septemper zählt. ( mein Mu-Schutz endet am 12.09. ) Ich bekam die Antwort daß das stimmt, somit habe ich 22,5 Urlaubstage !!
LG Sylvia

Re: Urlaubsanspruch (Beamte + vermutl. öfftl. Dienst)

Hallo - also wir sind dem öffentlichen Dienst angegliedert und gehen nach dem BAT. Mein Mutterschutz endet am 03.10. und ich bekomme 22 Tage ... (plus die vollen 4 Sondertage bei uns) ... das ist für Oktober mit.
LG Bettina

Re: Urlaubsanspruch (Beamte + vermutl. öfftl. Dienst)

Hi Ihr, ich bekomme auch noch für den vollen Monat Oktober meinen Urlaub, also wären das dann 22 Tage... bin auch im öfftl. Dienst.
Mein Mutterschutz endet am 7.10.02 LG Melanie

Re: Urlaubsanspruch (Beamte + vermutl. öfftl. Dienst)

Liebe Uli,
bei uns Beamten gibt es (zumindest wieder mal laut Beamtengesetz) die Verpflichtung der Beamtin, die Schwangerschaft bei Kenntnis dem Dienstherrn mitzuteilen. Allerdings kann man neimanden zwingen, gell? Also sehr theoretisch. Damit soll eigentlich nur die Beamtin geschützt werden, damit so schnell wie möglich die Mutterschutzbedingungen greifen... Du fällst ja aber nicht unter das Beamtengesetz und auch sonst würde ich es an deiner Stelle erst dann kundtun, wenn Du bereit dazu bist. Lass Dir also ruhig Zeit.
Ich wünsche Dir eine schöne und gesunde Schwangerschaft,
Sylvia

Vielleicht länderabhängig?

Tja... Vielleicht ist das auch Länderabhängig. Ich denke, dass der Erlaß evtl. nur für Nordrhein-Westfalen gilt. Ich bin noch bis morgen krankgeschrieben und werde dann Donnerstag persönlich nachlesen dürfen. Ich ärger mich auf jeden Fall sehr, da ich durch das Runden nun 3 Tage weniger Urlaub habe.
Leider werde ich wohl nichts daran ändern können. Auf jeden Fall gönne ich Euch allen den vollen Urlaubsanspruch!
Liebe Grüße,
Sylvia

Re: Urlaubsanspruch (Beamte + vermutl. öfftl. Dienst)

Hallo Sylvia,
im Forum "Schwangerschaft und Geld" gabs da auch schon längliche Diskussionen darüber.
Offensichtlich steht im Bundeserziehungsgeldgesetz in Paragraph 17(1) daß für die Elternzeit der Jahresurlaub nur um volle Monate gekürzt werden darf. Demnach müßtest Du für September noch den Urlaub bekommen.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß das Gesetz für Beamte nicht gelten soll. Am besten Du besorgst es Dir, und hältst es der Personalabteilung vor die Nase :-).
Viele Grüße,
Annette

Re: Urlaubsanspruch (Beamte + vermutl. öfftl. Dienst)

Lieben Danke für den Tipp - werd auch mal direkt im Forum "Schwangerschaft und Geld" nachlesen.
Dir noch eine schöne Schwangerschaft,
Sylvia

Re: Urlaubsanspruch (Beamte + vermutl. öfftl. Dienst)

Hallo Zusammen, ich habe da mal eine Frage...Ihr schreibt alle, daß Euer Mutterschutz am ....ENDET. Wird der Mutterschutz mitgerechnet zum Urlaubsanspruch? Vielen DAnk im voraus für Eure Antworten. LG Teresa

Re: Urlaubsanspruch (Beamte + vermutl. öfftl. Dienst)

Hallo Teresa,
der Mutterschutz nach der geburt wird definitiv für den Urlaubsanspruch berücksichtigt. Normalerweise wird der Monat, in dem der Mutterschutz endet noch voll angerechnet. Für jeden Monat dann 1/12 Deines "normalen" Urlaubsanspruches. Aber wie Du ja gelesen hast, werde ich die nächsten Tage mal herausfinden, wie das nun mit uns Beamten ist...
Eine schöne Schwangerschaft noch,
Sylvia

Re: Urlaubsanspruch (Beamte + vermutl. öfftl. Dienst)

Hallo Sylvia,
vielen Dank für Deine Antwort! Ich dachte immer man rechnet den Urlaub bis zum Beginn des Mutterschutzes aus,... Deine Version gefällt mir natürlich viel besser :O) Dir auch eine schöne Schwangerschaft!! Teresa

Re: Urlaubsanspruch (Beamte + vermutl. öfftl. Dienst)

Hallo Sylvia. Bin auch Beamtin und jetzt leicht bis schwer verwirrt. Hab mir bisher gar keine Gedanken gemacht um Urlaub. Wollte vor den MuSchu keinen hängen und hinterher bin ich ja daheim. Mein Muschu beginnt wohl am 18.06.2002 und wann der endet ist ja wohl von der Geburt abhängig, oder seh ich das falsch? Wenn Du einen Durchblick hast,kannst Du ja mal an mich denken... Danke Silke
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