Urlaubsanspruch (Beamte + vermutl. öfftl. Dienst)
da habe ich so schön aufgepasst, als in diesem Forum vor wenigen Wochen die verschiedenen Urlaubsansprüche ausgerechnet wurden... Und dann kam heute die Ernüchterung! Nach meinen Berechnungen hätte ich 22 Tage - ich bekomme aber nur 19!!!
Es existiert NATÜRLICH ein Erlaß... und der sagt aus, dass nur die vollen Monate berücksichtigt werden. Mein errechneter Mutterschutz endet am 18.09. und für den September steht mir somit kein Urlaub zu. Durch das Aufrunden "fehlen" mir jetzt 3 Urlaubstage. Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass das nicht nur für die Beamten sondern auch für die Angestellten gelte.
Etwas enttäuscht,
Sylvia
Re: Urlaubsanspruch (Beamte + vermutl. öfftl. Dienst)
Das ist aber blöd, das nur volle Monate gezählt werden... Eine andere Frage: Ich bin auch im öffentlichen Dienst (Angestellte) und war heute zum ersten Mal beim FA und ich stehe noch ganz am Anfang der Schwangerschaft (4+?). Wann muss ich es dem Arbeitgeber mitteilen ???
Uli
Re: @ Sylvia
Ich war gestern in unserem Personalbüro und habe gefragt ob das richtig ist das der ganze Septemper zählt. ( mein Mu-Schutz endet am 12.09. ) Ich bekam die Antwort daß das stimmt, somit habe ich 22,5 Urlaubstage !!
LG Sylvia
Re: Urlaubsanspruch (Beamte + vermutl. öfftl. Dienst)
LG Bettina
Re: Urlaubsanspruch (Beamte + vermutl. öfftl. Dienst)
Mein Mutterschutz endet am 7.10.02 LG Melanie
Re: Urlaubsanspruch (Beamte + vermutl. öfftl. Dienst)
bei uns Beamten gibt es (zumindest wieder mal laut Beamtengesetz) die Verpflichtung der Beamtin, die Schwangerschaft bei Kenntnis dem Dienstherrn mitzuteilen. Allerdings kann man neimanden zwingen, gell? Also sehr theoretisch. Damit soll eigentlich nur die Beamtin geschützt werden, damit so schnell wie möglich die Mutterschutzbedingungen greifen... Du fällst ja aber nicht unter das Beamtengesetz und auch sonst würde ich es an deiner Stelle erst dann kundtun, wenn Du bereit dazu bist. Lass Dir also ruhig Zeit.
Ich wünsche Dir eine schöne und gesunde Schwangerschaft,
Sylvia
Vielleicht länderabhängig?
Leider werde ich wohl nichts daran ändern können. Auf jeden Fall gönne ich Euch allen den vollen Urlaubsanspruch!
Liebe Grüße,
Sylvia
Re: Urlaubsanspruch (Beamte + vermutl. öfftl. Dienst)
im Forum "Schwangerschaft und Geld" gabs da auch schon längliche Diskussionen darüber.
Offensichtlich steht im Bundeserziehungsgeldgesetz in Paragraph 17(1) daß für die Elternzeit der Jahresurlaub nur um volle Monate gekürzt werden darf. Demnach müßtest Du für September noch den Urlaub bekommen.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß das Gesetz für Beamte nicht gelten soll. Am besten Du besorgst es Dir, und hältst es der Personalabteilung vor die Nase :-).
Viele Grüße,
Annette
Re: Urlaubsanspruch (Beamte + vermutl. öfftl. Dienst)
Dir noch eine schöne Schwangerschaft,
Sylvia
Re: Urlaubsanspruch (Beamte + vermutl. öfftl. Dienst)
Re: Urlaubsanspruch (Beamte + vermutl. öfftl. Dienst)
der Mutterschutz nach der geburt wird definitiv für den Urlaubsanspruch berücksichtigt. Normalerweise wird der Monat, in dem der Mutterschutz endet noch voll angerechnet. Für jeden Monat dann 1/12 Deines "normalen" Urlaubsanspruches. Aber wie Du ja gelesen hast, werde ich die nächsten Tage mal herausfinden, wie das nun mit uns Beamten ist...
Eine schöne Schwangerschaft noch,
Sylvia
Re: Urlaubsanspruch (Beamte + vermutl. öfftl. Dienst)
vielen Dank für Deine Antwort! Ich dachte immer man rechnet den Urlaub bis zum Beginn des Mutterschutzes aus,... Deine Version gefällt mir natürlich viel besser :O) Dir auch eine schöne Schwangerschaft!! Teresa
Re: Urlaubsanspruch (Beamte + vermutl. öfftl. Dienst)
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