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Urlaubsanspruch?

Hallo zusammen,
unser Baby ist für den 01.07.02 ausgezählt. Mein Mutterschutz beginnt am 19.05.02 und davor möchte ich gerne meinen Urlaub nehmen. Jetzt hat mein Arbeitgeber mir mitgeteilt, daß mir für dieses Jahr 12 Tage Urlaub zustehen. Ich habe aber gehört, daß mir eigentlich mehr Urlaub zusteht, da die Zeit des Mutterschutz (auch die 8 Wochen nach der Geburt) beim Urlaubsanspruch mit berücksichtigt werden. Kann mir jemand von Euch sagen, wer denn nun Recht hat? Und wo kann ich das nachlesen?? Ich bin schon wie verrückt durchs Internet gesurft, finde aber leider nichts.
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Claudia
Bisherige Antworten

Re: Urlaubsanspruch?

Hallo Claudia,
also soweit ich weiß stimmt es, daß dir Urlaub bis 8 Wochen nach der Geburt zusteht. Ich bin zwar aus Österreich, aber
mein Arbeitgeber hat sich schon erkundigt und mir das bestätigt.
Alles Gute (mein Termin ist erst im September)
Kathi

Re: Urlaubsanspruch?

Hallo Kathi,
Hallo Silke,
leider komme ich erst jetzt dazu, mich bei Euch für die Infos zu bedanken. Also: Vielen Dank für Eure Infos! Ich habe unsere Personalabteilung schon "angemailt" und warte nun gespannt auf Antwort.
Alles Liebe,
Claudia

Re: Urlaubsanspruch?

Hallo Claudia,
Du findest die Regelung für den Urlaub im
Bundeserziehungsgeldgesetz, § 17
Der vollständige Text ist z.B. unter
3malw.eltern-kind-gruppen.de/Rechtliches/Bundeserziehungsgeldgesetz.htm
zu finden.
Urlaub steht Dir bis 8 Wochen nach der Geburt zu (Ende
Mutterschutz), also bis Ende August. Bei mir sind es (bei
Beginn des Mutterschutzes am 23. Mai) 17 Tage
(Jahresurlaub 25 tage)
Im Nachfolgen schnell der reinkopierte Text des § 17
Liebe Grüße Silke, die den ganzen Ärger schon letzte Woche
mit dem Chef hatte. Hätte er gleich seinen Anwalt
angerufen, hätte ich ein graues Haar weniger.
§ 17
Urlaub
(1) Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem
Arbeitnehmer für das Urlaubsjahr aus dem Arbeitsverhältnis
zusteht, für jeden vollen Kalendermonat, für den der
Arbeitnehmer Erziehungsurlaub nimmt, um ein Zwölftel
kürzen. Satz 1 gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer während
des Erziehungs­urlaubs bei seinem Arbeitgeber
Teilzeitarbeit leistet.
(2) Hat der Arbeitnehmer den ihm zustehenden Urlaub
vor dem Beginn des Erziehungsurlaubs nicht oder nicht
vollständig erhalten, so hat der Arbeitgeber den
Resturlaub nach dem Erziehungsurlaub im laufenden oder im
nächsten Urlaubsjahr zu gewähren.
(3) Endet das Arbeitsverhältnis während des
Erziehungsurlaubs oder setzt der Arbeitnehmer im Anschluss
an den Erziehungsurlaub das Arbeitsverhältnis nicht fort,
so hat der Arbeitgeber den noch nicht gewährten Urlaub
abzugelten.
(4) Hat der Arbeitnehmer vor dem Beginn des
Erziehungsurlaubs mehr Urlaub erhalten, als ihm nach
Absatz 1 zusteht, so kann der Arbeitgeber den Urlaub, der
dem Arbeitnehmer nach dem Ende des Erziehungsurlaubs
zusteht, um die zuviel gewährten Urlaubstage kürzen.

Re: Urlaubsanspruch?

Vielen Dank für den Gesetztestext. Jetzt bin ich doch schon ein ganzes Stück schlauer. Werde dann gleich mal in Ruhe nachlesen und mal schauen, ob des alles so passt. Irgendwie finde ich es ziemlich seltsam, dass eine Mutter die 1 Monat vor mir entbindet und ebenfalls danach Elternzeit nimmt 19 Tage Anspruch hat. Ich dagegen soll nur 15 Tage Anspruch haben. Na ja, mal sehen was dabei noch rauskommt. Noch mal DANKE!
LG
Tina

Ich hab da mal nachgerechnet, aber ob´s stimmt....

Also, ich hab da mal kurz nachgerechnet und mich würde mal interessieren, ob ihr das auch so seht.
Ich habe 26 Tage Jahresurlaub. Mein ET ist der 17.08.2002. Vorausgesetzt das Kind kommt wirklich am errechneten Termin, so endet meine MuSchu am 12.10.2002. D.h. für den Oktober darf man mir lt. Absatz 1 keine Zeit abgziehen.
Bleibt also der November und Dezember.
26:12= 2,16 (Tage pro Monat)
2,16*10= 21,6 (Tage/Monat um 2 Monate gekürzt)
Heisst für mich, ich habe mind. 21 Tage Urlaub, und nicht 15 Tage. Oder seh ich da wieder was falsch oder hab was übersehen???
Eine etwas verwirrte
Tina

Re: Ich hab da mal nachgerechnet, aber ob´s stimmt....

Hallo Tina,
es ist die Frage, wie hier gerundet wird.
lt. Bundesurlaubsgesetz § 5 (2) werden Bruchteile von
Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben auf
volle Urlaubstage aufgerundet.
Das würde in Deinem Fall bedeuten: 21,6 wird aufgerundet
auf 22, bzw. 4,32 Tage Abzug für November und Dezember
werden auf 4 Tage abgerundet.
Wenn Du jetzt auch noch schnell heiratest (oder bist Du
schon?) oder umziehst, dann gibt es noch einmal Urlaub.
Zumindest nach meinem Arbeitsvertrag je 1 Tag. Das ist
aber wirklich vertragsabhängig und nicht allgemeingültig.
Liebe Grüße Silke

Re: Ich hab da mal nachgerechnet, aber ob´s stimmt....

Hallo Silke,
das mit dem auf bzw. abrunden hab ich erst mal gelassen. Aber ich seh des genauso wie Du.
Da wir im April heiraten wollen habe ich mich schon schlau gemacht, wie des mit frei ausschaut. Aber Fehlanzeige!
Bei uns (Grenzschutz-Verwaltung) gibts das nicht mehr. Auch für Umzug gibt nur beschränkt. Ich habe ja auch keinen Arbeitsvertrag in dem Sinn. (Dienst- und Treueverhältnis) Ich gehöre zu den Leuten die einmal geschworen haben die BRD wenns sein muss mit dem Leben zu schützen. Da ich aber die ganze Zeit von 15 Tagen ausgegangen bin, hab ich ja noch ein bissel was über *höhö* Also, auf in Flitterwochenende *lach*
Vielen Dank
Tina
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