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Tipp des Tages

Hi, ich weiss nicht, ob das hier schon einmal thematisiert wurde (bin in letzter Zeit nicht konsequent zum Mitlesen gekommen), aber nachdem doch nun einige mit Tagesmüttern und Krabbelstuben zu tun haben und es hier auch um den finanziellen Aspekt geht: wusstet ihr, dass der Arbeitgeber Ausgaben für Kinderbetreuung steuerfrei zahlen kann? Wenn ihr also in Gehaltsverhandlungen steht, dann wäre es taktisch günstiger, ihr nehmt ein geringeres Grundgehalt und lasst dafür zusätzlich die Krabbelstube oder Tagesmutter bezahlen. Dann muß das nicht aus eurem versteuerten Geld bezahlt werden. Und der Euro ist gleich doppelt so viel wert, na ja, ungefähr.
Wörtlich heißt es § 3 Nr. 33 des Einkommensteuergesetzes: "Steuerfrei sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmer in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen."
Liebe Grüße,
Steffi
Bisherige Antworten

Das ist mal interessant! LG - o.T.

Re: DANKE! Ist ja eine Überlegung wert! LG ----->

Re: Tipp des Tages

Hi,
mein AG hat es mir -während meiner Verhandlungen über die TZ von 2 Tagen- sogar von alleine angeboten, diesen Zuschuss zu zahlen. Wieviel es wird, werde ich dann sehen, aber so überschlagsmäßig haben sie von ca. 100?/Monat gesprochen. Da wären dann schon 3 Tage bezahlt. Ich laß mich mal überraschen...
LG, Manu
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