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Thema Erziehungsgeld / Resturlaub (!!lang!!)

Hallo an alle die an der Diskussion zum Thema Mutterschutz, Resturlaub und Erziehungsgeld beteiligt waren. Ich habe da jetzt eine Info und diese sogar verstanden.
Also. Wer noch Resturlaub hat, kann sich diesen vorher auszahlen lassen /vorausgesetzt der Chef ist einverstanden). Dieses Geld wird dann nicht mit in die Berechnung vom Erziehungsgeld genommen. Wer aber den Urlaub nach dem Mutterschutz anhängt hat während dieser Zeit keinen Anspruch auf Erziehungsgeld, da man sich dann ja in einem Beschäftigungsverhältnis befindet.
Das Mutterschutzgeld wird auf das Erziehungsgeld angerechnet, aber nur der Teil der von der Krankenkasse gezahlt wird, sprich 13 EURO pro Tag, nicht den Teil den der Arbeitgeber trägt wenn man mehr bekommt. Ansonsten wird nur das Gehalt des Mannes als Grundlage genommen, sofern die Frau nicht arbeitet.
Ist schwierig so zu erklären, aber falls Ihr Fragen habt wendet Euch an das zuständige Versorgungsamt. Die in Köln waren echt nett. Die Adressen und gute Infos zum Thema findet ihr unter: wwwpunktdfv-nrwpunktde (also für nrw). Ist der Deutsche Familienverband. Dort dann unter Familienratgeber und dann Existenzsicherung. Da stehet ein bisschen was und dann die Adressen + Telefonnummern der Versorgungsämter!!
Wenn mäöglich und ihr lieber etwas mehr Geld als Urlaub haben möchtet also den Resturlaub vor Beginn des Mutterschutzes auszahlen lassen!!
Ich hoffe das bringt ein bisschen Licht ins Dunkel!
Liebe Grüsse
Angela
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