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Teilzeitarbeit nach 1. Jahr, wer kennt sich aus?

Hallo Mädels!
Ich werde ab September wieder arbeiten gehen, wenn meine Tochter ein Jahr alt ist und habe von einer andern Mutti gehört das man Anrecht auf 6 Stunden hat. Wer von euch kennt sich da aus, oder wo ist das gesetzlich verankert, kann man das irgendwo nachlesen?
Christine
Bisherige Antworten

Re: Teilzeitarbeit nach 1. Jahr, wer kennt sich au

Hallo,
es kommt drauf an - bist du dann noch im Erziehungsurlaub?
Wenn ja, gilt das Bundeserziehungsgeldgesetz. Ansonsten das Teilzeit- und Befristungsgesetz. Unter bestimmten Bedingungen hat man ein Recht auf Teilzeitarbeit, im Erziehungsurlaub ist dieses staerker ausgepraegt, da braucht der AG schon handfeste Gruende, die dagegen sprechen. Wenn du willst, kann ich nochmehr dazu schreiben, du kannst aber auf der Seite "rechtliches" auch nach den Gesetzen suchen und sie durchlesen.
LG
Berit

Re: Teilzeitarbeit nach 1. Jahr, wer kennt sich aus?

Hallochen,
man hat Anspruch auf Teilzeit, wenn der Betrieb eine bestimmte Größe hat. Der Haken aber ist dabei, wenn Du die Elternzeit für 2 Jahre "beantragt" hast und Du aber schon nach 1 Jahr Teilzeit machen möchtest, dann muß auch Arbeit für Dich da sein. Hat Dein Chef eine Vertretung eingestellt mit einem Zeitarbeitsvertrag, kann er die ja nicht auf den Plautz wieder entlassen. Dann hast Du aber Anspruch, Dir woanders eine Teilzeitstellung zu suchen.
Z.B. hier steht was dazu das übliche davor lvf.bayern.de/erziehungsgeld/erziehungsurlaub.html
Hab einfach den Suchbegriff Elternzeit bei google eingegeben.
LG Kerstin

Re: Teilzeitarbeit nach 1. Jahr, wer kennt sich aus?

Hallo Christine,
ich hatte schon einmal die gleiche Frage. Schau mal hier hin: http://kind.qualimedic.de/Q-3620290.html
Ich hoffe, dass ich dir ein wenig weiterhelfen konnte.
Liebe Grüße
Anne
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